Nicht genehmigte Bauarbeiten im Vogelschutzgebiet Im Zuge der Erschließungsmassnahmen für das geplante Gewerbegebiet Hagen 3&4 soll die 110 KV-Leitung verlegt werden. Mit ersten Baggerarbeiten wurde auf dem Flurstück 2806 begonnen. Dieses Flurstück liegt ausserhalb des genehmigten Bebauungsplangebietes und gehört somit nicht zum bisherigen Genehmigungsumfang Dieses Flurstück liegt im ausgewiesenen Vogelschutzgebiet, deshalb ist eine Verträglichkeitsprüfung für dieses Vorhaben durchzuführen. Die Arbeiten sind somit ein Verstoß gegen geltende Rechtsvorschriften des BNatSchG und müssen eingestellt werden. Ich habe das LRA Tü verständigt und zum Handeln aufgefordert. Das LRA sieht keinen Handlungsbedarf. Die Argumentation des LRA , dass die Baustelle mit dem Bebauungsplan-Verfahren nichts zu tun hat, ist falsch. Die Leitungsverlegung ist Bestandteil des Bebaungsplan-Verfahrens und wird auch im Zuge der Erschließungsmassnahmen von der Gemeinde in diesem Vorgang abgerechnet. In allen Plänen befindet sich die Baustelle für den Kabelendmast ausserhalb des festgelegten Bebauungsplan-Bereiches. Für den EIngriff ist deshalb eine Verträglichkeitsprüfung erforderlich. Nur am Rande : Im Zuge der Baggerarbeiten in letzter Woche wurden bereits Bäume gefällt. Auch das ist ein Verstoß gegen das Fäll- und Schnittverbot. Ich habe das LRA um Akteneinsicht gebeten (UIG), das wird mir bisher verwehrt. Mein Eindruck nach einem Telefonat mit der Unteren Naturschutzbehörde war, das es keinen schriftlichen Vorgang zu dieser Vorgehensweise gibt. Zur weiteren Erläuterung lege ich zusätzliche Unterlagen bei bzw. reiche sie per Mail nach.