Ein Bebauungsplan steht am Ende einer Kette von hierachisch aufgebauten Planungsvorgaben.
Bezogen auf Baden Württemberg steht an oberster Stelle der Landesentwicklungsplan (LEP), hier finden sich Vorgaben für Autobahnen, Schnellbahntrassen, Flughäfen usw.
In der nächsten Ebene kommt der Regionalplan. Der Regionalplan übernimmt die Vorgaben aus dem LEP und definiert Festlegungen für die Region, z.B. was sind Ober-Mittel-und Unterzentren, regionale Entwicklungsachsen usw. Ammerbuch ist als Kleinzentrum festgelegt, als zentraler Ort wurde Entringen definiert. Mit diesen Bestimmungen wird auch schon grob festgelegt, wie sich eine Gemeinde weiterentwickeln kann, welche Einkaufsmöglichkeiten und welche Infrastruktur zulässig ist.
Aus dem Regionalplan wird dann ein Flächennutzungsplan (FNP) für eine Gemeinde abgeleitet. Im FNP beschreibt dann die Gemeinde, was sie auf ihrer Gemarkung vor hat. Wo sind Gewerbegebiete, wo gibt es weitere Wohngebiete, Grünzonen usw.
Daraus wird dann für ein konkretes Gebiet , wie z.B. Hagen3&4, ein Bebauungsplan erstellt. Er enthält konkrete Vorgaben über die Gebäudegröße, Parkflächen, Grünflächen, Giebelausrichtungen, Bepflanzungsgebote etc.
Diese Planungen sind in der Regel für einen Zeithorizont von 15-20 Jahren ausgelegt, dann werden sie überarbeitet. Für unsere Region Neckar-Alb gibt es einen vom Wirtsschaftsministerium genehmigten Regionalplan 1993, die Fortschreibung 2020 liegt zur Genehmigung im Ministerium. Aus verschiedenen Gründen wird dieser Antrag nicht genehmigt sondern zur weiteren Überarbeitung an die Region Neckar Alb zurückgegeben. Da sich der FNP Ammerbuch schon auf diesen nicht genehmigten Regionalplan bezieht, stellt sich für mich durchaus die Frage, ob der FNP überhaupt gültig ist.
Obwohl die Planungsvorgaben für die Gemeinde Ammerbuch eigentlich klar sein sollten (siehe oben), verfolgt sie Ziele, die mit den übergeordneten Planungen nicht zusammen passen. Ammerbuch ist als Kleinzentrum festgelegt, trotzdem will die Verwaltung erreichen, das Ammerbuch ein Gegengewicht zu den Ober/Mittelzentren Tübingen, Herrenberg und Rottenburg bildet. Das ist ein klarer Verstoß gegen die übergeordneten planerischen Festlegungen. Die Forderungen der Gemeinde sind in ihrer Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplane NA 2009( Auszug_29_06_10a) (0,3 MB) nachzulesen. Die Ammerbuch betreffenden Passagen sind farbig markiert.
Für mich entsteht der Eindruck, das die Forderungen aus der Landesentwicklungsplanung als auch vom Regionalplan ausgehebelt werden.