Bandartige Bebauung Altingen – Kayh

Vorhandene und zuerwartende Bebauung ergibt die bandartige Siedlungsentwicklung

Vorhandene und zuerwartende Bebauung ergibt die bandartige Siedlungsentwicklung

Grundlage : Luftbild Geoportal – Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg, vom 13.9.2010,  Az.: 2851.2-D/7631

Stand 21.7.2014

Nachdem der Regionalplan Neckar Alb mehrfach vom Wirtschaftsministerium an die Region zur Überarbeitung zurückgegeben wurde, hat sich jetzt doch etwas bewegt. Es wurde auf der Ammerbucher Seite ein Grünzug dargestellt. Es ist zwar nur ein Feigenblättchen, aber besser als garnichts. An der grundsätzlichen Problematik- dem Zusammenwachsen der beiden Ortschaften- hat sich aber nichts geändert.

Stand Mai 2010

In diesen beiden Grafiken sind die Dinge dargestellt, die in den offiziellen Karten der Regionalverbände und in den Planungsunterlagen so nicht zu sehen sind. Hier ist zu erkennen, wie die Ortschaften Altingen und Kayh bandartig zusammenwachsen. Zerschnittene Grünzüge, Landschaftsschutzgebiete, Vogelschutzgebiete, FFH-Gebiete, Abstandserlasse – alles unwichtig . Die Vorgaben im Landesentwicklungsplan BaWü und den Naturschutzgesetzen sind eigentlich eindeutig- aber hier gelten sie offensichtlich nicht.

Nutzungskarten beider Regionen, keine Abstimmung über die Grünzüge

Nutzungskarten beider Regionen, keine Abstimmung über die Grünzüge

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