Der Bebauungsplan-Vorentwurf lag vom 12.04. – 15.05.2010 im Rathaus Entringen zur Einsicht für Jederman aus (im Rahmen der Bürgerbeteiligung). Die Unterlagen erhält man nicht in gedruckter Form, man muß sich Notizen machen oder die Dinge auswendig lernen. Ich fotografiere die wichtigsten Seiten und drucke sie bei Bedarf aus. Etwas umständlich aber praktikabel.
An dieser Stelle wird dem Bürger natürlich gleich klargemacht, das Bürgerbeteiligung nicht wirklich erwünscht ist.
Der Einspruch entspricht meinem damaligen Kenntnisstand, eine juristische Beratung hat aus zeitlichen und finanziellen Gründen nicht stattgefunden.
Für die nächste Runde wäre eine juristische Beratung sinnvoll. Hierzu sind Fachanwälte für Verwaltungsrecht erforderlich, die sind rar und nicht billig. Die Stundensätze liegen bei ca. 200 € + MWSt. Auch wenn ich eine Reihe von Unterlagen zur Verfügung stellen kann, wird man mindestens 3 h für die Durchsprache benötigen. Ich hoffe, das sich die finanzielle Belastung durch Spenden auf mehrere Leute verteilen läßt. Noch hoffe ich auf eine finanzielle Unterstützung durch den Bürgerverein Ammerbuch. Laut Satzung kümmert er sich um solche Themen, doch der Vorstand zeigte sich bisher mehr als ablehnend. Ich habe deshalb eine Mitgliederversammlung beantragt, bisher gibt es aber noch keinen Terminvorschlag des Vorstandes. Bedauerlicherweise sind kaum noch Altinger im Verein, da hätte ich vielleicht doch die nötige Unterstützung bekommen. Wenn sich etwas neues ergibt , werde ich hier berichten.
PS: Es hat sich etwas getan : aber diesem traurigen und trostlosem Vorgang habe ich dann doch eine eigene Seite gewidmet : Bürgerverein Ammerbuch
Hier die Einwendungen zum Bebauungsplanentwurf als Pdf-Dokument Einspruch (1,7 MB)
Es sind im wesentlichen folgende Punkte :
- Massive Belastung des Kleinklimas wegen der Muldenlage von Altingen
- Die Planung bezieht sich auf den bisher nicht genehmigten Regionalplan Neckar Alb 2020. Die Zulässigkeit ist unklar.
- Eine nachvollziehbare Begründung für die Größe des Gewerbegebietes fehlt. Zudem kollidiert es mit den Zielen des Landesentwicklungplanes (Überregionale Abstimmung, Kleinzentrum, Reduzierung des Flächenverbrauches)
- Innenentwicklung vor Aussenentwicklung wird nicht mal ansatzweise angedacht
- Altingen ist nicht der Zentrale Ort in der Gemeinde, daher sind nur eingeschränkte Bautätigkeiten zulässig.
- Es gibt nicht mal den Ansatz für ein Verkehrskonzept.
- Bandartige Siedlungsentwicklung zwischen Altingen und Kayh, Zerstörung des Landschaftsbildes und eines Grünzuges.