Aktuelles

Stand 21.2.2022

Die BUND-Regionalgeschäftsstelle in Tübingen hatte ja nochmal einen Versuch unternommen, um von der Verwaltung Ammerbuch Einsicht in den öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Bewirtschafter der CEF-Massnahmenflächen zu erhalten. Auch da gab es eine Abfuhr, angeblich hat man mir bzw. dem BUND alle Informationen zukommen lassen. Außer ein paar abwimmelden Mails von der Verwaltung liegt aber nichts vor.

Da heute Abend Gemeinderatsitzung mit öffentlicher Fragestunde war, habe ich Bürgermeisterin Halm gefragt, warum ich seit 8 Monaten trotz mehrerer Nachfragen keine Einsicht bekomme. Sie war offensichtlich darauf vorbereitet, dass ich in die Fragestunde komme. Sie haben das Thema am Nachmittag in der Amtsleiterrunde besprochen, nach ihren Informationen habe ich alle Informationen erhalten. Dem habe ich heftigts widersprochen und klargestellt, dass weder ich noch die UNB schriftliche Unterlagen zu dieser Vereinbarung haben. Und da der Vertrag zwischen der Verwaltung und dem Bewirtschafter abgeschlossen sein muß, muß er also der Verwaltung vorliegen. Halm blieb bei ihrer Antwort und wenn mir diese Auskünfte nicht reichen, habe ich die Möglichkeit, mich zu beschweren.

Es wird massiv gemauert, auf dieser Ebene läßt sich da nichts mehr klären. Offensichtlich kommt man hier ohne den Schritt zum Verwaltungsgericht nicht mehr weiter. Das will ich mit den Naturschutzverbänden nochmal diskutieren.

Stand Januar 2022

Im Winter und Frühjahr 2021 habe ich wieder die Monitoring-Rundgänge durchgeführt. Auf Flur 3824 war diesmal keine Wintersaat zu sehen, während auf Flur 3740/3743 Wintersaat zu sehen war. Damit fiel wie in 2020 wieder die Hälfte der CEF-Maßnahmenfläche für die Lerchenfenster aus aus.

Bei der Begehung im April traf ich auf einen Bewirtschafter der CEF-Flächen. Im Gespräch sagte er, dass er die Anlage von Lerchenfenstern gut findet und das auch freiwillig (!) umsetzt. Nach seinen Beobachtungen hat der Feldlerchenbestand in den letzten Jahren erheblich abgenommen. Er erklärte mir auch, dass er auf dem in der Nähe liegenden Feld 3824 dieses Jahr keine Fenster anlegt. In Folge Fruchtwechsel hat er einen Tag vorher Mais eingesät. Das hatte ja mein Rundgang schon gezeigt, dass das Feld für eine andere Einsaat vorbereitet war. Auf diesen nackten Ackerböden brütet keine Lerche, und wenn es doch passiert wird durch die Feldbearbeitung das Gelege unweigerlich zerstört.

Damit ist klar, dass hier planmäßig wegen der Fruchtfolge die Hälfte der CEF-Maßnahmenflächen ausfällt. Dies ist auch auf den Google-Earth-Aufnahmen vom März 2021 gut zu erkennen. Wenn der Bewirtschafter planmäßig Fruchtwechsel durchführt, dann hätte Büro Menz für die ausfallenden Flächen geeignete Ersatzflächen für die Lerchenfenster benennen müssen und die Maßnahme dort durchführen. Das ist nicht passiert !

Deshalb habe ich erneut eine Umweltmeldung an die Umweltmeldestelle des Umweltministeriums geschickt. Das führte zu diversen Abstimmungen zwischen UNB und Büro Menz.

Grobes Fazit :

Die UNB hat den Anbau von Mais gerügt und Änderung der aktuellen Situation verlangt (in schriftlicher Form, d.h. Erneuter öffentlich rechtlicher Vertrag Gemeinde-Bewirtschafter). Maßnahmen sind aber nicht mehr umsetzbar, da sie zu spät kommen würden, die Brutsaison 2021 ist vorbei.

Trotzdem wird vom Büro Menz die Meinung vertreten, dass es zu keiner verringerten Wirksamkeit der CEF-Maßnahmen kam, weil ja die Blühstreifen vergrößert wurden und damit jetzt auch als Bruthabitat geeignet sind.

Von der UNB wird das erst mal so akzeptiert, dass sich die ‚Blüh- bzw. Brachestreifen in einem uneingeschränkten funktionsfähigen Zustand befinden. Dies ist nach den der UNB vorliegenden Informationen der Fall‘.

Und damit ist die Sache für die UNB erledigt. Ich bezweifle, dass die Flächen dort auch nur einmal von der UNB kontrolliert worden sind.Sie hätten sonst gesehen, dass die Blühflächen sich seit Jahren selbst überlassen sind, von einer Brache keine Spur. Das ist kein Bruthabitat für Feldlerchen. Aber der UNB genügt offensichtlich die Zusicherung des Büros Menz, das alles in Ordnung ist.

In 2020 gab es mit der UNB einen längeren Disput, inwieweit die vom Büro Menz vorgelegten Luftbildaufnahmen die Situation im März/April 2021 korrekt dokomentieren. Bei meinen Beobachtungen auf Flur 3824 waren keine Feldlerchenfenster zu erkennen. In den Luftbildern sind sie scheinbar zu erkennen. Google gibt zwar ein Aufnahmedatum für diese Bilder an, aber ob es das korrekte Datum ist, läßt sich leider nicht überprüfen.

Um deshalb in 2021 handfeste Beweise vorzeigen zu können, habe ich im April 2021 die Flustücke 3740/3743 von einem Experten mit einer Drohne befliegen lassen . Auf dem Flugbild sind die Lerchenfenster gut zu erkennen, auch bei meiner Begehung waren sie gut zu orten. Schaut man sich die Google-Earth-Aufnahme aus dem gleichen Zeitraum an, so fehlen auf dieser Aufnahme die Lerchenfenster.

Da stellt sich jetzt natürlich die Frage, von wann stammt dieses Bild. Laut Einblendung von Google-Earth Aufnahmedatum von Anfang März. Das passt aber nicht mit der Realität vor Ort zusammen und damit sind auch die vom Büro Menz vorgelegten Beweisfotos zu den Lerchenfenstern 2019 und 2020 mehr als fragwürdig. Als Beweis für die korrekte Umsetzung der CEF-Massnahmen taugen sie nicht.

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Aufnahme Google Earth vom 6.3.21, keine Lerchenfenster erkennbar

Aufnahme Google Earth vom 6.3.21, keine Lerchenfenster erkennbar

Karte : Google Earth

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Drohnenaufnahme 6 Wochen später, Lerchenfenster gut sichtbar

Zu meiner Umweltmeldung hat mir die Umweltmeldestelle dann noch mitgeteilt, dass lt. Büro Menz in einem öffentlich rechtlichen Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Bewirtschafter detailliert festgehalten ist, was auf den Maßnahmenflächen zu tun ist.

Bei einem zufälligen Gespräch im April 2021 mit dem Bewirtschafter hatte ich aber nicht den Eindruck, dass er eine schriftliche Vorgabe für seine Tätigkeit hat.

Ich habe deshalb im Juli 2021 im Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung nach dieser Unterlage gefragt. Die Bürgermeisterin wollte der Sache nachgehen und mir Bescheid zukommen lassen. Es passierte natürlich nichts, nach der Sommerpause habe ich dann noch mehrfach nachgefragt, ohne Ergebnis.Es kam lediglich ein Mail, dass das Büro Menz mich informieren wird. Reine Hinhalte- und Verschleppungstaktik der Verwaltung.

Ich habe deshalb Mitte Dez. 21 die UNB unter Berufung auf das UIG aufgefordert, mir Einblick in diese Unterlage zu gewähren. Nachdem auch Mitte Jan. 22 keine Antwort vorlag, erneute Anfrage mit Fristsetzung. Wieder keine Antwort.

Damit sind die Voraussetzungen für die Klage vor dem Verwaltungsgericht gegeben. Das habe ich mit den Naturschutzverbänden auch juristisch abgeklärt.

Der BUND-RV Neckar Alb hat jetzt nochmal die gleiche Anfrage an die Gemeindeverwaltung gestellt. Jetzt bin ich gespannt, wie sie auf so eine Anfrage eines Verbandes reagieren. Wenn sie weiter blockieren, bleibt nur der Weg zum Verwaltungsgericht.

Stand Mai 2021

Auch wenn meine Umweltmeldung von den Behörden abschlägig beschieden wurde, konnte ich zumindest erreichen, das die UNB Tü neu planen mußte.

In der neuen Planung werden 2 Flächen für Lerchenfenster aufgegeben , die Fenster werden auf 2 anderen großen Flächen künftig dargestellt. Begründet wird dies damit, dass die Fenster von den Feldlerchen nicht angenommen wurden. Das hat die Verwaltung Ammerbuch jedoch nicht daran gehindert, einen Großteil der Bäume am Hinteren See abzuholzen zu lassen, um das Umfeld für die Feldlerche (Kulissenwirkung) zu verbessern. Die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme bleibt schleierhaft, da ja im gleichen Atemzug das in unmittelbarer Nähe gelegene Feldlerchenfeld aufgegeben wird. Reiner Aktionismus !

Rodung

Wegen Kulissenwirkung wurden hohe Bäume gefällt und gleichzeitig die Lerchenfenster aufgegeben. Näher zu den aufgegebenen Lerchenfenstern stehende hohe Bäume werden trotz Kulissenwirkung aber stehen glassen.

Und warum die Hochspannungsmasten keine Kulissenwirkung für die Lerchen darstellen, bleibt ein Geheimnis der Verwaltung und ihres Planers.

Letztendlich ist die neue Planung nur alter Wein in neuen Schläuchen.

In 2020 waren die Feldlerchenfenster auf 2 großen Flächen darzustellen, ebenso wurden die Blühstreifen vergrößert. Soweit der Plan.

Bei meinen Rundgängen im Winter bzw. zeitigen Frühjahr 2020 fiel mir auf, dass auf Fläche 3824 in der Wintersaat keine Lerchenfenster auszumachen waren. Auf der 2. Fläche (Nr. 3740,3743) war nur eine nackte Ackerfläche ohne Bewuchs zu sehen. Erst Anfang Mai – also nach Ende der 1. Brutperiode – sprossen die ersten Keimlinge. Es war eine Erbsenkultur.

Solche nackten Ackerflächen werden von Feldlerchen gemieden, da sie keinen Schutz bieten. Und damit fällt auf jeden Fall die Hälfte der Maßnahmenflächen für die Feldlerche aus. Und da auch auf Fläche 3824 zu Beginn der Brutsaison keine Lerchenfenster zu sehen waren, muß man einen Totalausfall der Lerchenfenster in 2020 unterstellen.

Die Blühstreifen wurden zwar teilweise auf 10 m verbreitert, aber nach den Erfahrungen vom NABU/Otto-Suhr-Institut sollten Blühstreifen mindestens 16 m breit sein und einen Sicherheitsabstand zu Wegen haben. Zudem müssen Teilflächen im Frühjahr umgebrochen werden, so wurde es auch in der neuen Planung festgeschrieben. Umgesetzt wurde es nicht. Und da die Blühstreifen auch zu nah an den stark frequentierten, geteerten Feldwegen liegen, die von Hundebesitzern mit ihren Hunden als auch freilaufenden Katzen aus dem nahegelegenen Wohngebiet Wolfsberg genutzt werden , sind die Blühstreifen praktisch wirkungslos .

Zu dem Vorwurf, das auf Flur 3824 keine Feldlerchenfenster angelegt wurden, legte Büro Menz Satellitenaufnahmen von Google-Earth mit Stand vom März 2020 vor, die scheinbar Feldlerchenfenster zeigen, die bei meinen Begehungen so aber nicht zu sehen waren.

Leider konnte ich das genaue Aufnahmedatum dieser Bilder nicht in Erfahrung bringen. Aber von Seiten des GEO-Portals BW gibt es ebenfalls Luftbildaufnahmen , die nachweislich ca. 6 Wochen später entstanden sind . Die müßten ja grundsätzlich ein ähnliches Bild wie die Google-Earth-Aufnahmen zeigen. Es sind aber nur ein paar helle Flecken im Feld auszumachen, normalerweise müßten die Lerchenfenster zu diesem Zeitpunkt klar im grünen Bewuchs erkennbar sein.

Google Earth v. 23.3.2020, lt. Büro Menz Lerchenfenster erkennbar

Aufnahme aus Geoportal BW, 6 Wochen nach Google Earth-Aufnahme, Lerchenfenster nicht erkennbar

Ich habe diese Bilder von Experten, die sich beruflich mit Luftbildauswertungen beschäftigen, beurteilen lassen. Nach deren Einschätzung sind diese Flächen zwischenzeitlich zugewachsen, weil bei der Aussaat die Maschine nicht sauber unterbrochen hat. Damit dürfte diese Pseudo-Lerchenfenster im April keine Funktion gehabt haben.

Auch die Anlage der Erbsenkultur wurde von der UNB nicht beanstandet, da ja lt. Büro Menz die Blühstreifen verbreitert wurden. Und damit ist für die UNB formal alles in Ordnung. Leider haben sie bisher nie eine Besichtigung dieser Flächen durchgeführt, um die Aussagen des Planers zu überprüfen.

Stand 12.3.2020

Nachdem Mitte Februar immer noch keine Rückmeldung zu meiner Umweltmeldung vorlag, erneute Nachfrage bei der Umweltmeldestelle. Man gab sich erstaunt und wollte sofort nachforschen,warum da noch nichts da ist. Einen Tag später erhalte ich direkt vom RP Tübingen eine Mail mit ihrer Stellungnahme, datiert vom Oktober 2019. Man entschuldigte sich vielmals für die verspätete Zustellung des Schreibens. Ich habe dann beim RP angerufen und nachgefragt. Demnach hätte die Umweltmeldestelle das Schreiben im Oktober erhalten und hätte es an mich weiterleiten sollen. Warum das versemmelt wurde, ist nicht nachvollziehbar.

Die Antwort des RP kann man hier nachlesen :

191017_Stn_Umweltmeldung_Gaul

Sie weisen meine Einwendungen zurück. Sie akzeptieren , dass Fehler bei der Umsetzung gemacht wurden. Die Zahlen vom Büro Menz werden akzeptiert, es ist für sie ein fachlich anerkanntes Büro. Es erschließt sich nicht, warum die von mir vorgelegten Zahlen glaubhafter sein sollen. Es steht zwar Aussage gegen Aussage, aber es zählt nur das Fachbüro.

Des weiteren wird auf ein Gerichtsurteil des Bundesverwaltungsgericht verwiesen, das sinngemäß aussagt : Es muß die ökologische Funktion erhalten werden, ob die Feldlerchen dann diesen neuen Lebensraum annehmen ist unerheblich. Formal ist das mit den Feldlerchenfenstern und den Blühstreifen erfolgt.

Das war schwere Kost, deshalb habe ich nochmal IRDU kontaktiert. Dort ist man weiterhin der Meinung, dass die Vorgehensweise der UNB nicht in Ordnung ist. Damit bliebe dann nur noch die Verbandsklage durch die Naturschutzverbände. Die Erfahrungen mit dieser Vorgehensweise sind bisher aber nur negativ, deshalb wurde mir davon abgeraten. Dieses Instrument hat sich nach ihrer Einschätzung nicht bewährt.

In meiner Eingabe hatte ich auch auf das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hingewiesen, das Vorgaben für CEF-Maßnahmen aufgestellt hat. Ich habe mich deshalb mit dem BfN in Verbindung gesetzt, um mir diese Vorgaben erläutern zu lassen , auch im Hinblick auf das vom RP zitierte Gerichtsurteil.

Die Vorgaben für CEF-Maßnahmen sind nach meiner Einschätzung eine hohe Hürde. Nach dem Gespräch mit dem BfN muß ich diesen Eindruck doch deutlich revidieren. Es ist zwar immer eine Einzelfallentscheidung, aber bei der Feldlerche – auch wenn sie streng geschützt ist – wäre es ausreichend, wenn ein geeignetes Habitat (Brutgebiet und Nahrungsquelle) angeboten wird. Ob dann noch eine Erfolgskontrolle gemacht werden muß , ist umstritten und muß im Einzelfall geprüft werden.

Von den in Reusten umgesetzten Feldlerchenfenstern und Blühstreifen hält man nicht viel, aber es sind anerkannte Maßnahmen. Vor Gericht würden sie jederzeit akzeptiert.

Das bestätigt die Einschätzung von IRDU, das man vor Gericht nicht weiter kommen würde.

Fazit : Viele Gesetze, viele Vorschriften, viel Papier … aber alles so gestrickt, dass man es aushebeln kann.

Aber das hat die EU offensichtlich auch gemerkt, es droht nämlich ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung von Vorgaben zum Naturschutz.

Das ist genau das, was man in Reusten bei der Umsetzung der CEF-Maßnahmen die letzten 5 Jahre beobachten konnte.

Bei den geplanten Baugebieten in Reusten und Poltringen sind auch Feldlerchen betroffen, mal sehen, wie die Gemeinde damit umgeht.

 

Stand 8.1.2020

Mitte September 2019 habe ich die Umweltmeldung eingereicht. Da bis Mitte Dezember noch keine Antwort da war, fragte ich bei der Umweltmeldestelle des Umweltministeriums nach. Erste Antwort : Das ist vermutlich erledigt. Da ich aber keine Mitteilung erhalten hatte, konnte das nicht stimmen. Da auf die Schnelle die Unterlagen nicht zu finden waren, wollte man mich kurzfristig zurückrufen, was auch geschah. Aber die Akten waren immer noch nicht aufgetaucht, sie liegen vermutlich im Keller im Archiv. Die Suche könnte etwas dauern.

Einen Tag später erhalte ich eine e-Mail, dass man die Unterlagen zur weiteren Bearbeitung jetzt an das RP Tübingen geschickt hat.

Wie soll man das kommentieren ? Gewöhnliche Behördenschlamperei ? Die Anzeige lag jetzt seit 3 Monaten im Archiv und wäre da vermutlich für immer unbearbeitet liegen geblieben und verschimmelt.

Meine Umweltmeldung hatte ich zwischenzeitlich auch den zuständigen Landtagsabgeordneten von Grünen, CDU, SPD und FDP zukommen lassen. Die habe ich auch über die aktuelle Situation informiert.

In der Gemeinde gibt es zur Zeit heftige Diskussionen wegen 2 Neubaugebieten, ein 3. Baugebiet soll in Reusten (Wolfsberg III) noch dazu kommen. In einer Bürgerinformation wurde das Projekt von der Verwaltung vorgestellt. Da das Gebiet in unmittelbarer Nachbarschaft zu dem CEF-Maßnahmengebiet für das Gewerbegebiet Hagen liegt, stellte ich eine Frage zum Thema Artenschutz. Laut BM. Fr. Halm sei es kein Problem, Details dazu könnte ich in der nächsten Fragestunde des Gemeinderates erfragen. Der vortragende Städteplaner sprach noch kurz an, dass natürlich Ausgleichsmaßnahmen im Vorfeld umzusetzen sind. Von Seiten der Verwaltung wurde dann noch der voraussichtliche Zeitrahmen für die Umsetzung aufgezeigt. Da dieser Grobterminplan aber kein Zeitfenster für Ausgleichsmassnahmen enthielt, fragte ich deshalb nochmal nach. Aber da gab es nur eine ausweichende Antwort : Ist ja nur ein grober Überblick.

Bei meiner Nachfrage im Gemeinderat wurde dann klar, warum man bei der Bürgerinfo in Reusten zu dem Thema nichts sagen wollte. Bei der Voruntersuchung des Baugebietes wurden – wie ich vermutet habe – Feldlerchenreviere festgestellt. Und das zieht CEF-Maßnahmen nach sich, die sich über mehrere Jahre hinziehen. Diese üble Nachricht wollte Fr. Halm den Reustenern Bürgern natürlich nicht zumuten, das hätte die schöne Stimmung natürlich nur vermießt. Die Bürger wurden mal wieder für dumm verkauft.

Strategie der Verwaltung dürfte sein, analog wie beim Gewerbegebiet Hagen vorzugehen. Man wird CEF-Maßnahmen vorschlagen – so wie sie jetzt vom LRA Tübingen für den Hagen formuliert worden sind . Das LRA wird diese Vorschläge natürlich genehmigen und man wird wieder feststellen, dass man mit den Erschließungsmaßnahmen noch vor Umsetzung der CEF-Maßnahmen beginnen kann. Man ist sich sicher, das die CEF-Maßnahmen erfolgreich umgesetzt werden können. Und man kann ja nicht mehrere Jahre warten, bis die CEF-Maßnahmen umgesetzt sind. Damit würde man zum 2. Mal das Bundesnaturschutzgesetz aushebeln.

Deshalb wäre es wichtig, das die Naturschutzverbände sich dieses Thema nochmal annehmen , bevor sämtliche Dämme brechen.

Es reicht einfach nicht, dass Umweltminister Untersteller verkündet, dass die Ausgaben für den Naturschutz sich seit 2011 verdreifacht haben. Beim Artensterben ist keine Wende zu erkennen. Im Augenblick gibt es viele Konferenzen und Tagungen, auf den Programme verkündet werden. Aber entscheidend ist letzlich was in den Gemeinden vor Ort bei konkreten Vorhaben umgesetzt wird und wie es umgesetzt wird.

Und in Ammerbuch kann man aktuell beobachten, wie es nicht laufen darf.

Noch eine kleine Geschichte am Rande : Zu der Bürgerinfo in Reusten hatte ich auch einen Leserbrief  ans Tagblatt geschickt. Der wurde dann auch nach 2 Wochen veröffentlich, aber einige wesentliche Passagen waren durch Pünktchen ersetzt. Es ging um meine Feststellung, dass die Bürgermeisterin auf der Veranstaltung Informationen zurückgehalten hat, die sie hätte bekanntgeben müssen.

Auf meine Nachfrage beim Tagblatt erfuhr ich, dass dies eine Tatsachenbehauptung ist, die sie nicht nachprüfen können. Und da sie auch für den Inhalt eines Leserbriefes verantwortlich sind können sie das so nicht veröffentlichen. Für mich nicht nachvollziehbar, da ja die Meinung eines Lesers veröffentlicht wird und es war auch keine beleidigende oder herabsetzende Formulierung im Text. Und im Text hatte ich belegt, warum ich zu dieser Aussage komme. Aber das ist jetzt das 3. Mal, dass Leserbriefe nicht oder gekürzt veröffentlicht wurden. Das riecht für mich langsam nach Zensur.

 

Stand 11.9.2019

Wir haben die weitere Vorgehensweise im LNV-AK-Naturschutz ,Tübingen, in der letzten Sitzung nochmals diskutiert. Der AK-Sprecher hatte offensichtlich (vermutlich wg. Interessenkollision) Probleme mit dem Thema, wollte aber dann doch nochmal mit dem RP sprechen. Kurz danach kam jedoch eine e-Mail, dass er sich aus dem Vorgang zurück zieht, er akzeptiert die neue Stellungnahme der UNB.

Das ist bedauerlich und für mich auch nicht wirklich nachvollziehbar. Bei den Diskussionen im AK war als nächste Eskalationsstufe angedacht, das RP zur Ausübung seiner fachlichen Aufsicht gegenüber der UNB aufzufordern. Da mit einer Unterstützung des AK’s nicht zu rechnen ist, habe ich das RP dazu aufgefordert.. Die Antwort fiel natürlich so aus, wie ich es erwartet habe : ‚ Für ein Einschreiten im Wege der Fachaufsicht besteht weder Anlass noch Möglichkeit ‚.

Hier das Mail im Wortlaut : Ausübung fachliche Aufsicht zu CEF-Massnahmen Gewerbegebiet Hagen 3&4 , Altingen

Damit verbleibt für mich -vermutlich als letzte Möglichkeit – eine Umweltmeldung an das Umweltministerium zu schicken. Hier der Text zum Nachlesen : Umweltmeldung 09_2019

Inhaltlich beziehe ich mich im Wesentlichen auf die Ausführungen , die ich unten mit Stand 18.3.2019 beschrieben habe. Es haben sich aber noch einige neue Aspekte ergeben.

Beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) gibt es ausführliche Hinweise, welche Anforderungen an vorgezogene Ausgleichsmassnahmen zu stellen sind. Und die sind knackig.

Die CEF-Massnahmen liefen ja parallel zu den Erschließungsmassnahmen im Hagen, weil die UNB absolut sicher war, dass die Massnahmen greifen. Für eine solche Vorgehensweise verlangt das BfN einen dokumentierten Nachweis, dass so etwas schon mal funktioniert hat. Für Bromus grossus gibt es das nach meinem Kenntnisstand nicht. Und da auch der Umsetzungszeitraum über 5 Jahren liegt, müssen dann weitere Experten für die Beurteilung hinzugezogen werden. Das ist hier nicht geschehen. Die Beurteilung nur durch einen Experten (Büro Menz) ist nicht ausreichend.

Ich bin gespannt, wie sie das behördenintern umschiffen wollen. Vor Gericht würden sie damit vermutlich richtig Probleme bekommen. Aber den Schritt können dann nur die Naturschutzverbände gehen.

Dann wurde mir noch empfohlen, die Landtagsabgeordneten , die für das Thema Naturschutz als Ansprechpartner benannt sind , zu informieren. Mal sehen, was es da für Reaktionen gibt.

 

Stand 18.3.2019 :  Neuer Stand CEF-Maßnahmen, UNB

Im Monitoringbericht 2017 wurden von der Gemeinde und ihrem Planungsbüro die CEF-Ziele als unrealistisch bewertet und deshalb sind sie zu verwerfen. Das ist ein eindeutiger Rechtsbruch, deshalb hatte ich dagen einen Einspruch eingelegt. Über den LVN-Arbeitskreis Tübingen konnte ich erreichen, dass es ein Expertengespräch zwischen LRA Tü, RP Tü und Vertretern des LNV gab. Das war im Juli 2018.

Wie ich aus Teilnehmerkreisen erfahren konnte, ist man sich nicht einig geworden, es sollte jedoch ein öffentlichkeittaugliches Protokoll erstellt werden. Das liegt bis heute trotz mehrfacher Nachfragen nicht vor. Deshalb sind von den Gesprächsteilnehmern auch keine Details zu erfahren. Vom RP hatte ich jedoch den Hinweis, dass das Landratsamt neu planen muß. Das wurde vom LRA auch bestätigt, aber Details wollte man nicht nennen.

Aus meiner Sicht war das jedoch das Eingeständnis, dass die CEF-Maßnahmen nicht greifen. An dieser Stelle muß deshalb noch daran erinnert werden, dass das LRA, als es diese Maßnahmen im BPL-Verfahren festgelegt hat, von ihrer Zielerreichung fest überzeugt war. Es war auch die Begründung dafür, das die Baumaßnahmen im Hagen sofort beginnen konnten. Üblicherweise werden erst die CEF Maßnahmen umgesetzt, dann folgen die Bautätigkeiten.

Ich habe daraufhin den 1. Landesbeamten LRA Tü, H. Messner angeschrieben und ihn aufgefordert, einen vorläufigen Baustopp für den Hagen zu verfügen. Durch die Nichtumsetzung der CEF-Maßnahmen ist eine wesentliche Voraussetzung für den Bebauungsplan entfallen. Messner hatte in einem Zeitungsbeitrag des Tagblattes im Januar 2018 auf diese mögliche Konsequenz hingewiesen. Aber er ging natürlich davon aus, dass die Maßnahmen korrekt umgesetzt werden und das sie funktionieren. Aber das war eine Fehleinschätzung. Ich habe ihn auch aufgefordert, das Protokoll des Expertengespräches zu veröffentlichen. Nach dem UIG ist das LRA verpflichtet, diese Information heraus zu geben.

Es gab dann eine relativ schnelle Reaktion von Seiten Messners, aber es war nicht das Protokoll sondern eine Stellungnahme der Unteren Naturschutz Behörde (UNB) sowie der Sachstandsbericht 2018 der Gemeinde bzw. ihres Planungsbüros. Hier die Stellungnahmen

– UNB                        Naturschutzfachliche Stellungnahme Januar 2019    

– Sachstandsbericht 2018    1538 Sachstandsbericht 2018_ges

Tenor : Man hat eine Neubewertung der Ergebnisse durchgeführt und danach sind die CEF-Ziele erreicht worden. An den ursprünglichen Zahlen, mit denen man die CEF-Ziele verworfen hatte, hat sich nichts geändert. Man betrachtet die Dinge nur anders und schon ist alles im Lot !

Hier wird man als Bürger für dumm verkauft. Und das LRA zeigt sich wieder einmal als verlängerte Werkbank der Gemeinde und akzeptiert diese Vorgehensweise. Ein haarsträubender Vorgang, den ich mir nur in einer Bananenrepublik vorstellen könnte.

Die Schlußfolgerungen aus dem Sachstandsbericht 2018 und die darauf aufbauende Stellungnahme der UNB, LRA-Tü, sind fehlerhaft.

Im Monitoringbericht 2017 werden für das Untersuchungsgebiet (UG) 14 Feldlerchenreviere ausgewiesen. Das im Sachstandsbericht 2018 ausgewiesene 15. Revier liegt auf den Flurstücken 3783-3785 und damit außerhalb des UG. Dieses Revier wurde bei meinen Monitoring-Rundgängen ebenfalls dort verortet.

Des weiteren kann ich von den 14 Revieren im UG lediglich 8 Reviere bestätigen.

Auf der Abbildung sind die von mir bestätigten Feldlerchenreviere sowie das außerhalb des Untersuchungsgebietes liegende Revier gekennzeichnet.

 

Auf diese Diskrepanzen bei den festgestellten Revieren habe ich schon in früheren Stellungnahmen hingewiesen. Dass die Zahlen nicht übereinstimmen liegt in der Natur der Sache, aber die stets überhöhte Revierausweisung durch den Berichterstatter ist nicht plausibel.

Unabhängig davon ist jedoch festzustellen, das die Berichterstatten in 2017 nur 14 Reviere ermittelt haben und in den Sachstandsbericht 2018 den falschen Wert mit 15 Revieren übertragen haben. Berücksichtigt man meine Ergebnisse, so kommt man unweigerlich zum Schluß, dass die wahre Anzahl der Reviere deutlich unter den angestrebten 15 Revieren liegt.

Zudem wurde in all den Jahren außer Acht gelassen, dass die Feldlerchen mangels alternativen Bruthabitaten ihre Nester auch auf Äckern im UG anlegen. Dies wurde auch von den Berichterstattern beobachtet.

Im UG wurde in allen Jahren großflächig Mais angebaut. Die Äcker werden dazu im April (Brutperiode der Feldlerche) bestellt. Dabei werden unweigerlich die Gelege zerstört. Dieses Problem wird auch vom Michael-Otto-Institut (M-O-Institut) bestätigt. Dort beschäftigt man sich seit Jahrzehnten in Großprojekten mit der Feldlerche und verfügt damit über umfangreiche praktische Erfahrungen. Auf deren Publikationen hatte ich in der Vergangenheit schon einmal hingewiesen.

In 2018 wurde zudem noch eine Großbaustelle im UG betrieben : Die vorhandenen Strommasten und ihre Fundamente wurden gegen höhere Masten ausgetauscht. Obwohl die UNB Mitte März als auch Anfang April verständigt wurde, wurden die Arbeiten während der Brutperiode nicht unterbrochen (Man will ein Bußgeld verhängen !). Diese Baustelle hat damit zu einer massiven Störung der Brutsaison beigetragen.

Wegen möglicher Kulissenwirkung wurde am Vorderen See ein großer Teil des Heckenbestandes rigoros abgeholzt. Einen Nutzen für die Feldlerche ist zu bezweifeln.Hier ein Bild der heutigen Situation auf der nördlichen Seite des Biotops, die ehemalige Hecke ist komplett entfernt. Die zum Fällen markierten höheren Bäume auf der Westseite stehen bis jetzt noch.

Abgeholzter nörlicher Randbereich bis Fahrweg

Das größere Problem bzgl. Kulissenwirkung sind die neu errichteten Hochspannungsmasten, die deutlich höher sind als die Vorgängermasten. Im Gegensatz zur Einschätzung der Berichterstatter ist sehr wohl eine Auswirkung zu erkennen. Die neuen Masten verlaufen im wesentlichen im nordöstlichen Bereich des UG. Hier wurden deutlich weniger Feldlerchen beobachtet und dokumentiert wie im südwestlichen Bereich des UG. Hier verläuft auch eine Stromleitung, doch die Masten sind deutlich kleiner und niedriger.

Für 2019 werden weitere Optimierungsmaßnahmen vorgesehen:

  1. Die Feldlerchenfenster in Flst. 3728 werden aufgegeben, da sie zu weit von den Blühstreifen entfernt sind. Die Annahme ist falsch. Die Entfernung zu den Blühstreifen liegt bei 250-400 m. Das ist kein Problem für den Aktionsradius der Feldlerche.Das Problem stellen eher die Blühstreifen selbst dar. Sie sind relativ schnell so stark zugewuchert, das sie als Nahrungshabitat für die Feldlerche zum größten Teil ausfallen. Für sie bleiben nur die Übergangsbereiche zu den Wegen an den Stirnseiten der Blühstreifen, da dort der Bewuchs nicht ganz so dicht ist.

  2. Die Blühstreifen/Ackerrandstreifen sollen auf 10 m verbreitert werden. Auch mit dieser Maßnahme zeigt sich, dass der Berichterstatter nicht auf aktuellem Wissensstand ist. Vom M-O-Institut wird eine Mindestbreite von 18 m empfohlen. Zudem muß auf Dauer ein lichter Bewuchs sichergestellt sein. Ebenso sind die Sicherheitsabstände zu Wegen oder Randstreifen einzuhalten.

Zusammenfassend wird für die Feldlerche folgendes festgestellt.

  1. Die CEF-Ziele für die Feldlerche wurden nicht erreicht, weder bei der relativen noch bei der absoluten Betrachtung der Feldlerchenreviere.

  2. Die bisher getroffenen Maßnahmen sind (auch nach den Erfahrungen des O-M-Instituts) als äußerst niederschwellig einzuordnen (… besser als nichts zu tun).

  3. Die neu geplanten Maßnahmen entsprechen nicht dem aktuellen Wissensstand und werden die Bedingungen für die Feldlerche nicht wesentlich verbessern.

  4. Die bisherige Umsetzung der Maßnahmen durch die Landwirte erfolgte immer wieder fehlerhaft (zu wenig Lerchenfenster, Pestizideinsatz, Bearbeitung der gesperrten Brutflächen …). Dies ist ein Zeichen für mangelnde Schulung der Landwirte und unzureichendes bzw. fehlendes Controlling durch die Gemeinde Ammerbuch. Unter diesen Voraussetzungen wird auch die Umsetzung der neuen Maßnahmen eine Farce bleiben.

Zu Bromus grossus wurde im BPL-Verfahren festgelegt, dass der Bestand im Hagen zu sichern ist, bis sich die Bestände in der Ausgleichsfläche etabliert haben.Diese Aussage kann zum heutigen Zeitpunkt nicht zweifelsfrei getroffen werden.

Die Bestimmung von Bromus grossus war ein äußerst intransparenter Prozeß. In den beiden letzten Jahren räumen die Berichterstatter ein, gab es witterungsbedingt Probleme bei der Bestimmung der Art. Zudem stellten sie eine rückläufige Entwicklung in den Aussaatflächen fest. Ursache sei die Bodendeckung. Dies stellt jedoch nur eine Vermutung dar, es kommen auch andere Ursachen in Betracht. Zum jetzigen Zeitpunkt kann also nicht bestätigt werden, das die Bestände etabliert sind.

Nach einem Gespräch mit einem Artenschutzbeauftragten und Experten für Bromus grossus habe ich so meine Zweifel, ob das Planungsbüro das Monitoring nach den dafür üblichen Grundsätzen fachlich sauber durchgeführt hat.

Ein gänzliches Verschwinden der Art schließt der Berichterstatter aus , das ist nicht nachvollziehbar. Denn genau dies ist im Hagen passiert. Dort gab es ein größeres Vorkommen , das 2010 für die LUBW kartiert wurde . Von einer sterbenden Population (wie sie vom Berichterstatter eingestuft wird) kann da keine Rede sein. Die Gemeinde hätten diesen Bestand sichern müssen, das ist offenkundig nicht erfolgt, der Bestand im Hagen ist erloschen.

Die UNB hätte von der Gemeinde verlangen müssen, den Ausgangszustand wieder herzustellen. Das ist in solchen Fällen das übliche Prozedere. Ebenso unterblieb eine Ursachenforschung, ein Herbizideinsatz kann somit nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden.

Fazit :

Die CEF-Ziele für Hagen 3&4 wurden bisher nicht erreicht. Damit ist eine wesentliche Voraussetzung für die Genehmigung des BPL Hagen entfallen.

Ferner muß man davon ausgehen, dass ein Umweltschaden eingetreten ist.

Das erfordert einen Baustopp für Hagen 3&4, bis ein positiver Nachweis für die CEF-Zielerreichung vorliegt.

Zum weiteren Vorgehen bin ich noch in Abstimmung mit den Naturschutzverbänden, es kommt eine Anzeige bei der Rechtsaufsicht des RP Tübingen oder direkt eine Umweltschadenmeldung in Betracht.

Stand 19.12.2018 :  CEF-Maßnahmen, UNB

Bzgl. der weiteren Vorgehensweise  zu den CEF-Maßnahmen durch die UNB-Tübingen gibt es nach wie vor keine Klarheit. Zu dem Thema gab es Ende Juli 2018 eine Besprechung zwischen LRA TÜ, RP Tü und u.a. dem AK Naturschutz. Das Thema wurde offensichtlich kontrovers diskutiert, aber ein Sitzungsprotokoll gibt es bis heute nicht, trotz mehrfacher Nachfragen. Aber das sich etwas tut, ist unübersehbar. Ich hatte die Information erhalten, daß am Biotop ‚Am vorderen See‘ (Nähe Reusten-Wolfsberg) ein paar alte und hochgewachsenen Bäume gefällt werden sollen. Die Bäume sind für die Fällung gekennzeichnet. Begründung : Angeblich geht von diesen Bäumen eine Kulissenwirkung aus, die die Feldlerche abschreckt.

Biotop Vorder See, störender alter Baumbestand

 

Bäume für Fällung gekennzeichnet

Grundsätzlich reagieren Feldlerchen empfindlich auf Störungen durch Kulissen, aber in diesem Fall dürfte das nicht zutreffen, da die Bäume weit genug von potenziellen Brutflächen entfernt sind. Wenn man die Kulissenwirkung als Störfaktor ansieht, dann hätte man der Netzte-BW untersagen müssen, mitten im Brutgebiet die vorhanden Hochspannungsmasten durch noch höhere Masten zu ersetzen. Diese Aktion ist dann auch noch während der Brutzeit der Feldlerche erfolgt. Ich hatte die UNB zwar mehrfach auf diesen massiven Eingriff der Netze-BW hingewiesen, aber dort konnte man angeblich nichts mehr machen. Man wolle die Netze-BW mit einem Bußgeld belegen.  Dass die das aus der Portokasse zahlen , dürfte klar sein, aber den Feldlerchen wird es nichts nützen.

Ob noch weitere Maßnahmen zu den CEF-Maßnahmen von der UNB geplant sind, ist weiterhin unklar. Diese Baumfällaktion ist reiner Aktionismus, für die Feldlerchen bringt es nichts. Aber offensichtlich will man das Thema mit allen Mitteln gesund beten. Aus meiner Sicht kommt das LRA an einem vorläufigen Baustopp nicht vorbei, so lange die weitere Vorgehensweise nicht geklärt ist. Ich kann nur hoffen, dass die Naturschutzverbände sich einschalten und gegebenenfalls gerichtliche Schritte einleiten.

UNB

An dieser Stelle möchte ich auch noch über meine aktuellen Erfahrungen beim Kontakt zur UNB berichten. Ich hatte dort nach den Monitoringberichten zum Gipsbruch Dieterle (jetzt Erddeponie Altingen) nachgefragt. Nach ein paar kernigen Mails von Seiten der UNB habe ich sie dann auch erhalten. Auf diesem Weg habe ich dann auch einen Schriftwechsel zwischen der UNB und einem ehrenamtlichen Naturschützer mit verfolgen können. Dieser Naturschützer hat sich mit den Wechselkröten im Steinbruch , einen der letzten Vorkommen hier im Kreis, beschäftigt. Wegen eines ungeschickt formulierten Satz im Monitoringbericht 2018 stellte er eine Verständnisfrage an die UNB. Die hätte mit 2 Sätzen beantwortet werden können. Aber stattdessen holt man die dicke Keule heraus und droht mit Zugangsverbot zur Deponie und weitere Auskünfte wären kostenpflichtig, da ein erhöhter Arbeitsaufwand vorliegt !? Warum die UNB durch die Beantwortung einer einfachen Frage offensichtlich überlastet wird, bleibt ihr Geheimnis. Und damit das auch für mich klar ist, wurde ich präventiv darauf hin gewiesen, dass es mir ebenso ergehen wird, wenn ich in ähnlicher Weise Kritik üben möchte. Dabei ging es gar nicht um Kritik, sondern es wurde nur eine einfache Verständnisfrage gestellt, die man wie gesagt mit 2 Sätzen hätte beantworten können. Aber es liegt hier wohl eine Majestätsbeleidigung vor. Mit dieser Wadenbeißermentalität des H. Strohmaier soll offenkundig der Fragen stellende Bürger abgeschreckt werden und nebenbei wird auch das Informationsrecht nach dem UIG (Umweltinformationsgesetz) ausgehebelt . An einer sachlichen Diskussion ist dieser Herr ganz sicherlich nicht interessiert. Mal sehen, wie sich das weiter entwickelt.

 

Stand 22.10.2018 : NO2, CEF-Maßnahmen

Die Verwaltung hatte sich mach meinem Hinweis zur NO2-Bewertung an das RP Tübingen gewandt. Dort stieß man aber in das gleiche Horn wie das LRA Tübingen. In einem Gespräch mit dem RP versuchte ich zu klären, wie man zu dieser Einschätzung kommt. Die eigentlich zuständige Person war nicht zu erreichen, aber von einem Kollegen wurde mir die Antwort erläutert. Den von mir ermittelten Meßwert sehen sie nicht problematisch, da wir ja unter dem Grenzwert sind. Meinen Einwand, das wir in einem Dorf wie Altingen die gleiche NO2-Belastung wie in Stuttgart-Mitte haben, wollte er nicht kommentieren. Im weiteren Gespräch stellt sich heraus, dass man von der speziellen kleinklimatischen Situation um Altingen herum keine Kenntnis hat.  Umso befremdlicher ist dann so eine Stellungnahme, wenig professionell, auch wenn man sich auf seine Erfahrung beruft. Es liegen hier nun mal sehr spezielle Randbedingungen vor.  Ich werde mich deshalb noch schriftlich beim RP gegen diese Einschätzung wehren.

Doch das muß noch etwas warten, da sich bei den CEF-Maßnahmen etwas tut.

Die Verwaltung hatte ja im letzten Monitoring-Bericht die CEF-Ziele als unrealistisch eingestuft  und sie verworfen. Ich habe Einspruch beim LRA und RP erhoben und das Thema im AK-Naturschutz der Tübinger Naturschutzvereinigungen eingebracht. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Vorganges sollte dann ein gemeinsames Gespräch mit den Behörden gemacht werden. Es hat sich zwar fast ein Jahr hingezogen, aber der Termin war vor einigen Wochen. Bisher gibt es jedoch kein Protokoll, so das über den Inhalt nichts bekannt ist.

Ich habe deshalb beim RP nachgefragt, dort hat man mich ans LRA verwiesen, weil das Thema dort weiterbearbeitet wird, keine weitere Info. Nachfrage beim LRA : ‚Wir sind in der Planung, deshalb keine weiteren Auskünfte‘.

Das ist im Augenblick auch nicht erforderlich, denn die Stellungnahme belegt letztendlich, dass die CEF-Maßnahmen am Ausgleichsstandort nicht erfolgreich sind.

Was bedeutet das ?

Juristisch haben wir jetzt einen Umweltschaden – am alten Standort sind durch die Erschließungsmaßnahmen die Bestände erloschen, am neuen Standort haben sie sich nicht angesiedelt.

Da damit eine wichtige Bedingung für die Genehmigung des BPL entfallen ist, d.h. der BPL ist jetzt erst mal nicht mehr gültig. Es müssen neue CEF-Maßnahmen festgelegt werden. In einem Gespräch mit dem Tübinger Tagblatt hat der 1. Landesbeamte im LRA, H. Messner, eingeräumt , dass bei nicht eingelösten CEF-Maßnahmen der BPL scheitern kann. Aber er ist sich relativ sicher, dass deshalb kein Moratorium (Baustopp)  erlassen werden muß.

Aber da hat er sich wohl geirrt, er wird an dem Moratorium nicht vorbeikommen. Die sofortige Erschließung des Hagens wurde ja ausdrücklich damit begründet, dass die CEF-Maßnahmen die festgelegten Ziele erreichen. Das Prognoserisiko trägt der Planverfasser (Gemeinde).

Die übliche Vorgehensweise an dieser Stelle ist normalerweise, dass die Maßnahmen umgesetzt werden, dann wird geprüft ob das funktioniert hat. Wenn das der Fall ist, kann man mit den Erschließungsarbeiten anfangen. Im Hagen hat man den anderen Weg gewählt (rechtlich möglich), das ist schief gegangen und jetzt muß man mit den Konsequenzen leben.  Es ist jetzt natürlich eine sehr komplizierte Situation entstanden, da ja schon erste Baugesuche genehmigt und umgesetzt sind, weitere Baugesuche stehen an.

Ich bin gespannt, wie die Gemeinde mit diesem Desaster umgehen will. Klar ist natürlich auch, dass die Behörden sich mit allen juristischen Mitteln gegen einen Baustopp wehren werden.

 

Stand 19.7.2018

  • NO2-Messung

Wie angekündigt weitere Information zum Thema NO2-Messung in Altingen. Das Thema hatte ich in den öffentlichen Fragestunden im Gemeinderat mehrmals nachgefragt und jedes Mal ausweichende Antworten erhalten (Wir prüfen noch).

In der GR-Sitzung vom Montag konnte ich erneut nachfragen, diesmal gab es eine Antwort: Man hat sich ans Landratsamt Tübingen gewandt – da es sich um eine Kreisstrasse handelt – und die Rückmeldung erhalten, das in der Schwedenstrasse wegen des geringen Verkehrs keine Messung erforderlich ist.

Ich gab der Bürgermeisterin zu verstehen, dass das Landratsamt an dieser Stelle der falsche Ansprechpartner ist, da sie zu für dieses Thema keinerlei Kompetenz haben. Und unabhängig davon , ob es sich um eine Kreisstrasse handelt geht es hier darum, das es sich um Gemeindegebiet handelt. Und da ist als erstes die Gemeinde Ammerbuch zuständig.

Bei meinen Einwendungen im Bebaungsplan-Prozeß habe ich das Landratsamt mehrfach auf die Problematik mit der Luftbelastung -A81/B296/Deponieverkehr/Hagen- angesprochen, dass die vorgelegte Immissionsprognose zum Hagen falsch ist. Man hat zwar versucht, einen Ansprechpartner im LRA zu finden. Aber letztendlich erklärte man mir, das diese Themen nicht in ihre Kompetenz fallen und nicht zu den Aufgaben des LRA zählen. Wenn sich die Gemeinde auf ein Gutachten beruft, dann liegt das in der Verantwortung der Gemeinde und die Aussagen hat die Gemeinde zu vertreten.

Alle Experten, mit denen ich zwischenzeitlich gesprochen habe (LUBW, Verkehrsministerium, Entwickler des eingesetzten Prognosemodells …) bestätigen mir, dass das Modell unter diesen Randbedingungen nicht funktioniert , die Ergebnisse sind nicht brauchbar.

Mich wundert auch nicht, das das LRA sich in seiner Stellungnahme auf die Schwedenstrasse bezieht. Die stand zwar nie zur Diskussion, es ging immer um den räumlichen Zusammenhang zwischen der Belastung durch A81/B296/Schwerlastverkehr Deponie/Belieferung Hagen/innerörtlicher Verkehr. Aber diesen Gesamtzusammenhang hat das LRA bis heute nicht verstanden- es fehlt an der entsprechenden Kompetenz.

Wenn das LRA trotzdem eine Bewertung abgibt, dann ist das der untaugliche Versuch, das Thema zu bagatellisieren und möglichst unauffällig unter den Teppich zu kehren. Die Gemeinde beruft sich natürlich auf die Stellungnahme des LRA und hält das Thema damit für abgehakt.Die Behörden spielen sich die Bälle gegenseitig zu, das war schon bei der Diskussion um die CEF-Massnahmen zu beobachten.

Diese Vorgehensweise zeigt auch deutliche Parallelen zu den Vorgängen um die Abgasdiskussionen bei der Zulassung von Neufahrzeugen. Die Ungereimtheiten im Zusammenhang mit den Fahrzyklen waren den beteiligten Behörden und Institutionen seit Jahren bekannt. Unternommen wurde nichts.Erst seit sich Gerichte mit dem Thema befassen und die politische Ebene verlassen wurde, besteht die Aussicht, dass Licht in die Angelegenheit kommt.

Ich gehe davon aus, das in den noch laufenden Verfahren weitere Details aufgedeckt werden, die das Versagen der Politik und der Behörden beschreiben.

Für die Bürger ist das alles nicht mehr nachvollziehbar und im höchsten Maß unbefriedigend.

Aber Altingen hat ein Recht darauf zu erfahren, ob für den Ort und die Bevölkerung ein Gesundheitsrisiko besteht. Da bleibt die Gemeinde in der Pflicht !

Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde vom Altinger SPD-GR Strobel nochmal die Frage nach den Kosten der Messung gestellt. Es gab dann eine leicht hitzige Diskussion, in der die Bürgermeisterin sowohl die Kostenhöhe als auch die Zulässigkeit der Messung bezweifelte. Hätte sich die Verwaltung um das Thema gekümmert, hätte sie leicht feststellen können, dass die Kosten in der beantragten Größenordnung liegen und das bei der Vielzahl von qualifizierten Meßbüros auch günstigere Preise möglich sind. Bei meiner Nachfrage zu den Kosten bei der LUBW sagte man mir, das solche Kosten für eine Gemeinde kein Problem sind, aber die LUBW kennt halt unsere Gemeinde nicht, da wird anders gedacht.

Für eine Messung ist auch keine Genehmigung durch eine Behörde erforderlich. Eine Messung kann jeder veranlassen. Deshalb ist auch diese Aussage der Bürgermeisterin nur ein Versuch , sich das Thema vom Hals zu halten.

Der Ball bleibt in der Gemeinde.

Der Bürgermeisterin habe ich in der Fragestunde zugesagt, ihr mein Meßergebnis zur Verfügung zu stellen. Dazu habe ich ein öffentliches Mail verfaßt, das im Wesentlichen die obigen Ausführungen enthält.

Zum Nachlesen hier der Link :   Info_Halm_HP 18_7_18

Ich bin gespannt, wie die Verwaltung mit dem Thema weiter umgehen wird.

Feinstaubmessung

Das Thema Messungen werde ich weiter treiben. Von der VHS Rottenburg in Zusammenarbeit mit dem BUND wurde ein Workshop angeboten, in dem für 30 € Materialeinsatz ein Feinstaubsensor selbst zusammengebaut wird. Vorkenntnisse sind keine erforderlich, man kriegt es mit Anleitung hin.

Ich habe jetzt so einen selbstgebauten Sensor, er hängt bei mir am Haus. Die Daten werden über die WLAN-Anbindung meines Heimnetzes ins Internet gestellt und auf einer Deutschland-Karte angezeigt. Das funktioniert.

Ein paar Hinweise zur Nutzung:
Der Kartenmaßstab läßt sich durch scrollen verändern. Die Sensoren werden als farbige Kacheln angezeigt, die Farbe zeigt grob die aktuelle Feinstaubkonzentration an. Die Legende dazu ist auf der Karte links unten mit Grenzwert zu sehen.
Klickt man eine Kachel an, öffnet sich ein Fenster, in der Tabelle werden die in dieser Kachel erfassten Sensoren angezeigt. Die erste Zeile zeigt die Durchschnittswerte der Sensoren für PM10 und PM2,5 an. in den nächsten Zeilen sind die Einzelsensoren. Klickt man das ‚+‘-Zeichen an, öffnet sich eine weitere Grafik, die die zeitliche Verläufe anzeigt.
Es läßt sich auch noch eine Erklärung einblenden.

Hier der Link zur Karte : Feinstaubkarte

Die Genauigkeit der Geräte ist besonders im interessanten unteren Meßbereich recht gut. Das ist durch Untersuchungen der LUBW sowie in diversen Studienarbeiten von Studenten belegt. Es geht auch nicht darum, das mit diesen Geräten ein Wert auf 3 Stellen hinter dem Komma ermittelt werden soll, sondern darum, zusätzliche Meßstellen zu schaffen . Die offiziellen Meßstellen im Raum Stuttgart/Tübingen/Reutlingen sind überschaubar. Mit den zusätzlichen Bürgermeßstellen kann Transparenz in den bisher nicht untersuchten Gebieten geschaffen werden.

Der Standort meiner Meßstelle ist nicht optimal, da ich die Feinstaubbelastung auf dem Ödlesberg als eher gering einschätze. Sinnvoller wäre eine Aufstellung im Bereich der Böblinger Strasse. Das Problem ist, man braucht einen Zugang zu einem WLAN-Netz sowie einen Stromanschluß für den Sensor. Da bin ich noch auf der Suche nach einem Hausbesitzer, der da mitmacht.

In diesem Zusammenhang bin ich auf eine frisch gegründete Gruppe in Ammerbuch – Eco-Lab – aufmerksam gemacht worden. Dort will man sich mit ähnlichen Themen beschäftigen und sucht noch weitere Mitmacher.

Hier ist der Link, da kann man schauen, was sie so vorhaben. Eine eigene Webseite gibt es noch nicht, soll aber kommen.

https://www.meetup.com/de-DE/Eco-Lab-deine-Umwelt-Natur-und-Technik-Community/events/252478333/

Ich habe mal Kontakt aufgenommen, ein zeitnahes Treffen ist verabredet.

Stand 18.7.2018

Vorab-Info : Ich werde in den nächsten Tagen zu der NO2-Messung weiter berichten. Die Gemeinde stellt sich bezüglich einer Messung quer, es ist für sie kein Thema ! Die Begründung dafür ist abstrus.

 

Stand 2.5.2018

– Weiteres Vorgehen CEF-Maßnahmen

– Unzulässige Baumaßnahmen im CEF-Maßnahmengebiet

– NO2-Belastung in Altingen, Meßergebnis

CEF- Maßnahmen

Meine Anfrage an das LRA und RP Tübingen wegen der Aussage im Monitoring-Bericht 2017 “ die CEF-Ziele sind unrealistisch und deshalb zu verwerfen“ wurde erst nach meinem Erinnerungsschreiben vom LRA beantwortet. Man ging davon aus, dass durch die Berichterstattung im Schwäbischen Tagblatt meine Nachfrage erledigt ist. Der Bericht zeigt aber nur auf, dass der 1. Landesbeamte, H. Messner, von der Problematik nichts verstanden hat. Und im Übrigen bleiben sie bei der Aussage, das die Maßnahmen korrekt ausgeführt wurden. Die Abnahme der Lerchenbestände ist bundesweit zu beobachten. Ein relativ geringerer Rückgang könne in Reusten mit statistischen Methoden dargelegt werden.

Das hört sich alles fundiert an, aber bei den zu Grunde liegenden Zahlen – die zu dem noch sehr unsicher sind – läßt sich alles und nichts beweisen : Taschenspielertricks !!

Das sind reine Ablenkungsmanöver, das LRA demonstriert , dass es aktiv das Thema bearbeitet. Damit wollen sie dem Vorwurf der Untätigkeit vorbeugen. Also reiner Aktionismus, eine vorurteilsfreie Prüfung der Fakten sieht anders aus. Das LRA ist in der komfortablen Lage, Maßnahmen festzulegen und den Erfolg dieser Maßnahmen in Eigenregie zu prüfen und sich den Erfolg selbst zu bestätigen. Überprüfen läßt sich diese Vorgehensweise nur vor Gericht, aber dazu sind nur die anerkannten Naturschutzvereinigungen berechtigt.

Im Arbeitskreis Naturschutz Tübingen (Leitung Landesnaturschutzverband LNV) habe ich diesen Vorgang vorgetragen. Im AK treffen sich Vertreter der Naturschutzgruppierungen des Kreises Tübingen mit Vertretern das LRA Tübingen. Dort wurde schon im Dezember 2017 vorgeschlagen, ein Gespräch auf Experten-Ebene mit dem LRA und Vertretern des AK zu führen. Das ist bis heute nicht geschehen.. Die Vertreterin der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) schlug deshalb in der letzten Sitzung vor, dass der AK-Leiter sich wegen eines Gesprächstermines direkt an H. Messner wenden soll. Die UNB kommt an dieser Stelle offensichtlich in der Behörde nicht weiter.

Ich habe im AK nochmal eindringlich darauf hingewiesen, das hier ein Präzedenzfall vorliegt, der zu klären ist. Wenn das LRA mit dieser Argumentation durchkommt, können CEF-Maßnahmen künftig im Nachhinein problemlos ausgehebelt werden. Bleibt also abzuwarten, ob es ein Gespräch mit Messner gibt und was damit erreicht werden kann.

Ich bin mehr als skeptisch, nach meiner Einschätzung kann die Situation nur gerichtlich geklärt werden. Aber damit steht sofort das Thema Prozeßkostenrisiko und Finanzierung im Raum, und damit tun sich auch die großen Umweltverbände schwer. Und darauf setzt das LRA, dass das Kostenrisiko eines Prozesses niemand eingeht.

– Unzulässige Baumaßnahmen im CEF-Maßnahmengebiet

Das Monitoring der CEF-Maßnahmen hat mit Beginn der Brutsaison begonnen. Im Februar sind mir im Bereich des CEF-Gebietes umfangreiche Erdarbeiten mit schwerem Gerät aufgefallen.. Eine Nachfrage bei der UNB ergab, dass die Hochspannungsmasten zwischen Tübingen und Herrenberg durch die Netze BW ausgetauscht werden. Man habe Auflagen ausgesprochen und werde diese gelegentlich überprüfen. Mit Beginn der Brutsaison im April habe ich die Baustellen kontrolliert, der Betrieb lief natürlich mit Volldampf weiter. Der Bauleiter vor Ort wußte von keinen Einschränkungen.

Erneute Meldung an das LRA, dort gab man sich verärgert über die Mißachtung der Auflagen, aber zu einem Baustopp als angemessene Reaktion konnte man sich nicht durchringen. Man werde ein Ordnungsgeld verhängen, aber das wird so eine Firma sicher aus der Portokasse zahlen – früher nannte man so etwas ‚Ablaßhandel‘.

Die Mastbaustellen liegen teilweise direkt in den Flächen, in denen Feldlerchenfenster vorgesehen sind. Feldlerchen reagieren empfindlich auf solche Störungen, geschweige denn, dass sie dort noch brüten. Zudem wurden die Ackerflächen noch in der Brutzeit geeggt , auch das ein klarer Verstoß gegen die CEF-Maßnahmen. Man darf gespannt sein, wie das im Monitoringbericht 2018 (sofern er noch erstellt wird) schön geschrieben wird. Lerchen wird man hier auf jeden Fall erst mal nicht mehr finden.

Bilder von den Baustellen

Am Vorderen See

 

Fundamentreste

 

Maschinenpark

 

Erdbewegungen

– NO2-Messung in Altingen, Meßergebnis

Dass ich die Luftqualität in Altingen für problematisch halte, habe ich schon mehrfach geäußert. Und die in jeder Beziehung falsche Immissionsprognose im Bebauungsplanverfahren ‚Hagen‘ hat mein Vertrauen in die Kompetenz der Behörden nachhaltig erschüttert. Auch im Gemeinderat wurde das Thema von keiner Seite hinterfragt. Das man mich nicht befragen will, kann ich ja noch nachvollziehen, aber es gibt genügend andere fachkundige Stellen, die sich dazu äußern können. Aber im Zweifel geht es nach dem Motto : Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß.

Nach einer längeren Diskussion im Ortschaftsrat Altingen wurde für den Haushalt 2018 ein Betrag von 10000 € für eine Jahresmessung beantragt. Diese Position wurde leider erst mal nicht in den Ammerbucher Haushalt übernommen. Nachfragen wurden bisher ausweichend beantwortet. Offensichtlich will man das Thema in der Verwaltung aussitzen.

Ich habe deshalb recherchiert, ob eine Messung in Eigenregie machbar und bezahlbar ist. Es gibt tatsächlich eine Möglichkeit, zumindest eine orientierende Monatsmessung für NO2 durchführen zu lassen. Es handelt sich um einen Passiv-Sammler, wie ihn auch die LUBW in Herrenberg einsetzt. Anschließend wird der Sammler im zertifizierten Umweltlabor der Passam AG, CH, analysiert.

Die Messung erfolgte von Mitte März bis Mitte April 2018 in der Böblingerstraße.

Ergebnis : 25 µg NO2

damit liegt man unter dem Grenzwert von 40 µg. In Stgrt.-Mitte liegt der Wert der letzten 12 Monate zwischen 25-30 µg. Altingen hat somit vergleichbare Luftverhältnisse wie das Zentrum in Stuttgart.

Bei der Risikobewertung ist jedoch noch zu beachten, dass neben NO2 auch NO auftritt. NO wirkt ähnlich wie NO2, aber es gibt keinen Grenzwert für diesen Schadstoff. Zur Beurteilung sind daher beide Werte zu betrachten, und in Stuttgart werden auch beide Schadstoffe gemessen.

In das Diagramm habe ich den Altinger Wert eingefügt, um den Vorgang anschaulicher zu machen. Dargestellt sind hier die monatlichen Mittelwerte für NO2 und NO, die Spitzenbelastungen in Stuttgart liegen teilweise um ein Vielfaches über dem Grenzwert von 40 µg.

Monatliche Mittelwerte Stuttgart-Zentrum und Altingen

Das Meßergebnis ist für Altingen kritisch zu werten und muß dringend durch weitere Messungen (Jahresmessung) und weitere Schadstoffkomponenten (NO) überprüft werden.

Am Geld darf so etwas nicht scheitern, denn wenn die Verwaltung für die WLAN-Versorgung im Freibad 5000 € bereitstellt, dann muß für die Abklärung eines möglichen Gesundheitsrisikos in Altingen auch Geld da sein.

Stand 31.1.2018

Auf mein Schreiben von Ende November 2017 habe ich bisher noch keine Antwort erhalten. Reagiert hat lediglich die Gemeinde auf meine Anfrage in der Gemeinderatssitzung vom Dezember 2017. In der Sitzung selbst konnte die Bürgermeisterin meine Frage natürlich nicht beantworten, sie sagte eine schriftliche Stellungnahme zu. Die kam dann  kurz vor Weihnachten, hier der Wortlaut des Briefes :

Rückmeldung Bürgerfragestunde 12_17

Man wirft mir vor, die Aussage aus dem Zusammenhang zu reißen und die Ausgleichsmaßnahmen als nicht funktionierend einzustufen. Das ist so erst mal falsch, die Maßnahmen sind, auch wenn deren Erfolgsaussichten unter Experten kritisch eingeschätzt werden, grundsätzlich akzeptiert. Was ich kritisiere ist die unprofessionelle Umsetzung der Maßnahmen. Diese Kritik zieht sich wie ein roter Faden durch alle meine Stellungnahmen zu den Monitoringberichten. Es kam noch der Hinweis, dass man in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung  Stellung nehmen werde. Die war am 22.1.18, das Thema war im letzten TOP ‚Sonstiges‘ versteckt. Fr. Halm ging kurz auf meine Anfrage ein, erklärte, dass ich eine schriftliche Antwort erhalten habe und dann ließ sie diesen Brief an die anwesenden Räte im Saal verteilen. Damit war meine Anfrage öffentlich beantwortet, auch wenn nichts dazu gesagt worden ist. Das war ein Lehrstück über gelebte Demokratie und Bürgerbeteiligung.

Mit dem Bericht 2017  hat man aber neue, negative Fakten geschaffen, deren Tragweite die Gemeindeverwaltung offensichtlich noch nicht begriffen hat. Im Bericht wird ausgesagt, dass die CEF-Ziele unrealistisch sind und deshalb wären sie zu verwerfen. Im Klartext heißt das, mit den jetzt umgesetzten Maßnahmen wird man die Ziele nicht erreichen. Man beruft sich aber darauf, dass man eine relative Verbesserung erreicht hat und damit würden die Ziele erreicht.

Diese Vorgehensweise ist nicht rechtskonform, CEF-Ziele können nachträglich nicht einfach angepasst werden.Der Petitionsausschuss des Landtages hat hier eine eindeutige Aussage gemacht, an der weder Gemeindeverwaltung, LRA oder RP vorbeikommen.  Zitat:  „Vorgesehene Maßnahmen sind so zu planen, das nicht damit zu rechnen ist, dass die Verbotstatbestände … verwirklicht werden. Insofern stellt sich bei Einhaltung der Anforderungen  … die Frage der Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen nicht.“

Damit hat die Gemeinde jetzt ein Problem, die CEF-Ziele wurden nicht erreicht und die Baumaßnahmen im Hagen sind weit fortgeschritten. Zur Klärung der Situation ist das Moratorium erforderlich.

So erklärt sich mir auch, warum Fr. Halm eine öffentliche Diskussion im Gemeinderat scheut. Sie müßte eingestehen, dass es Probleme gibt und das diese fatale Konsequenzen für den Hagen haben könnten. Und das wiederum dürfte ziemliche Unruhe bei Grundstückseignern im Hagen auslösen.

In einem Zeitungsbericht des Schwäbischen Tagblatt mußte der 1. Landesbeamte und stellvertretende Landrat, H. Messner, einräumen, dass bei nicht eingelösten CEF-Maßnahmen grundsätzlich die Baugenehmigung scheitern kann. Aber dafür sieht er natürlich keine Anhaltspunkte. Bedauerlich finde ich, dass von den Gemeinderäten bei diesem Punkt öffentlich niemand nachhakt.

Auf die geänderte rechtliche Situation hatte ich ja schon im vorhergehenden Posting (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) hingewiesen. Dieser Weg über das Verwaltungsrecht hat jedoch einen entscheidenden Nachteil : Wenn die Umweltverbände so einen Prozeß gewinnen, kann die entsprechende Behörde zu einem Zwangsgeld von max. läppischen 10 000 € verurteilt werden. Und das Geld fließt dann auch nur von der rechten Behördentasche in die linke Behördentasche. Es passiert also nichts, wenn man mal von der moralischen Klatsche absieht, die ist aber schnell wieder vergessen.

Es gibt aber offensichtlich die Möglichkeit, so ein Verfahren übers Zivilrecht abzuwickeln, und da steht dann das Mittel der Zwangshaft im Raum. Und dann werden sicherlich die Karten neu gemischt. Es gibt dazu einen alten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts, der ‚renitente Behörden‘ dazu zwingt, eine gerichtliche Anordnung umzusetzen. Bisher gibt es noch keinen Fall, bei dem so vorgegangen wurde. Selbst den Umweltverbänden war diese Möglichkeit nicht bekannt. Ich werde zu dem erforderlichen Prozedere auf jeden Fall weiter recherchieren.

Stand 10.12.2017

Nach meinem jetzigen Kenntnisstand ist das nachträgliche Ändern der CEF-Ziele ein Rechtsverstoß. Das Thema habe ich auf der letzten Arbeitskreis-Sitzung des LNV , Ortsgruppe Tübingen, vorgetragen . Im AK sind auch Vertreter aus dem betroffenen Fachbereichen des LRA Tübingen vertreten. Es gab eine kurze Diskussion, da ja die Vertreterin der UNB – die nicht mit dem Vorgang befasst ist- die Dinge gänzlich anders sieht. Von Seiten des Vorsitzenden wurde angeregt, in einer kleineren Runde das Thema zwischen mir und der UNB zu diskutieren. Das wollte die Vertreterin des LRA prüfen. Mal sehen , was passiert.

Unabhängig davon habe ich das Landratsamt und das RP Tübingen zum Monitoring-Bericht bzgl. des Verwerfens der CEF-Ziele angeschrieben.  Nachfolgend der Wortlaut des Schreibens und hier der Download des Briefes :

Schreiben LRA_RP Monitoring 2017

Sehr geehrte Damen und Herren

 

In der Gemeinderatssitzung vom 23.10.17 wurde von der Gemeindeverwaltung ein kurzes Fazit zum Monitoring-Bericht 2017 gegeben. Demnach ist alles in bester Ordnung.

 

Der Bericht liegt mir zwischenzeitlich vor. Auf Grund meiner eigenen Beobachtungen ergibt sich jedoch eine andere Beurteilung:

 

Die CEF-Massnahmen werden nicht so umgesetzt, wie in der Genehmigung vorgeschrieben

 

Wie in den vergangenen Jahren wurden wieder zu wenig Lerchenfenster angelegt ( Flurstück 3728 -1, Flurstück 3824 -1). In Flurstück 3770 wurden wie im letzten Jahr erneut 2 Fenster angelegt, obwohl dies wegen Sommergetreide nicht erforderlich wäre. Das ist nicht schädlich, aber es zeigt, dass die Landwirte entweder nicht wissen, was zu tun ist oder sie entscheiden nach Gutdünken. Und es fehlt an einer konsequenten Kontrolle durch die Gemeinde. Auf diesen Schwachpunkt habe ich in den vergangenen Jahren schon mehrfach hingewiesen. Ab Ende Oktober kann man in der Regel erkennen, ob die Fenster korrekt angelegt sind und kann bei Bedarf nachsteuern. Aber da hat offensichtlich niemand ein Interesse dran.

 

Die Umsetzung der vorgeschriebenen CEF-Massnahmen erfolgt primär auf dem Papier, aber nicht vor Ort auf den Äckern.

 

Auffällig ist erneut, dass der Berichterstatter doppelt soviel Lerchenreviere ermittelt wie ich bei meinen Beobachtungsgängen. Dies war schon in den letzten beiden Jahre so festzustellen. Das man zu unterschiedlichen Ergebnissen kommt, liegt in der Natur der Sache, aber solche permanenten und gravierenden Abweichungen sind nicht erklärbar. Die Zahlen im Bericht sind deshalb als geschönt zu bewerten.

 

Da ich auch unabhängig von den offiziellen Begehungsterminen in diesem Gebiet unterwegs bin, habe ich einen recht guten Überblick über die Vogelwelt dort. Insbesondere in diesem Frühjahr konnte man im Vergleich zu den vorhergehenden Jahren kaum Vögel (jedweder Art) beobachten. Auch deshalb sind die Zahlen des Berichterstatters für mich nicht glaubhaft.

 

Auch der Berichterstatter kommt zu der Erkenntnis, dass die in den CEF-Massnahmen formulierten Ziele nicht erreicht werden . Er schlägt deshalb vor:Vor diesem Hintergrund ist die ursprünglich als Ziel der Maßnahme anvisierte Steigerung der Revierdichte im Maßnahmengebiet als unrealistisches Ziel zu verwerfen.‘

 

Der Planer hat diese CEF-Maßnahmen in Abstimmung mit der UNB und dem RP vorgeschlagen. Die sofortige Umsetzung wurde damals damit begründet, dass die Maßnahmen hinreichend Aussicht auf Erfolg haben. Und jetzt wird das alles als unrealistisches Ziel bezeichnet !! Das ist eine Bankrotterklärung für die bisherige Vorgehensweise und in keinster Weise akzeptabel.

 

Diese Vorgehensweise ist rechtswidrig. Bei Zielabweichungen von geplanten CEF-Massnahmen sind im Rahmen eines Risikomanagements konkrete Massnahmen zur Gegensteuerung vorzusehen. Ansonsten besteht die Gefahr der Verwirklichung eines Verbotstatbestandes nach §44 Abs. 1 BNatSchG . U.U. ist der Eintritt eines Umweltschadens zu befürchten.

 

Auch die Ausführungen zu Bromus grossus sind in Teilen fragwürdig. Zum Zeitpunkt der Begehung waren die Pflanzen schon ausgereift, eine eindeutige Zuordnung war offensichtlich nicht mehr zweifelsfrei möglich. Zu dem sind Vegetationsaufnahmen methodisch nicht geeignet, die Entwicklung der Population zu monitoren bzw. zu beurteilen. Zur methodischen Vorgehensweise von FFH-Arten gibt es vom BfN entsprechende Empfehlungen (Empfehlungen für die Erfassung und Bewertung von Arten als Basis für das Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Deutschland – Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Sonderheft 2/2006).

 

Die Aussage, das Bromus grossus im 3. Jahr Bestand hat, ist nicht haltbar. In 2015 gab es erhebliche Unklarheiten bzgl. der Artenbestimmung. Für 2016/17 wurde Bromus grossus auf den Flächen nachgesät. Die Aussage des Berichterstatters, der Bestand habe sich durch Selbstaussaat gehalten, ist eine nicht nachvollziehbare Spekulation. Die Notwendigkeit von Nachsaaten bereits nach einem Jahr spricht gegen diese Behauptung.

 

Zum heutigen Zeitpunkt kann auf jeden Fall nicht von einem stabilen Zustand oder einer erfolgreichen Umsiedlung gesprochen werden.

 

Warum ein plötzliches Ausfallen der Trespe auf den Ausgleichsflächen unwahrscheinlich sein soll, ist nicht nachvollziehbar. Aber genau diesen plötzlichen Ausfall nimmt der Gutachter für das Verschwinden von Bromus grossus im Eingriffsgebiet an.

 

Seine Ausführungen zu Bromus grossus im Eingriffsgebiet entsprechen nicht den Tatsachen. Nach der Erstbegehung in 2009 wurde 2010 erneut kartiert (LUBW). Damals wurde eine größere Population erhoben; von einer instabilen Population kann da keine Rede sein !

 

Da stellt sich eher die Frage, warum dieser Bestand , nach dem die Probleme im Bebauungsplanverfahren öffentlich wurden, in den Folgejahren offensichtlich verschwand. Desweiteren stellt sich die Frage, ob am Eingriffsstandort nicht erst einmal der alte Zustand wiederhergestellt werden muß, solange am Ausgleichsstandort keine stabile Population etabliert ist.

 

Wenn am alten Standort ein „Spontanausfall“ möglich ist, warum sollte er dann am Ausgleichsstandort nicht genauso möglich sein ?

 

Ich verweise nochmal auf die Stellungnahme des RP Tübingen zum BPL-Verfahren in 2010. Damals wurde gefordert, dass der Nachweis der erfolgreichen Umsetzung der CEF-Massnahmen wissenschaftlichen Kriterien genügen muß.

 

Grundlage für die Genehmigung des Gewerbegebietes war die Annahme, dass die Umsetzung der CEF-Massnahmem erfolgreich verlaufen wird. Das kann zum heutigen Zeitpunkt ganz sicherlich nicht bestätigt werden. Und es wäre eindeutig rechtswidrig, wenn aus diesem Grund die CEF-Massnahme als unrealistisch verworfen wird, um dann den jetzigen Stand als Zielerreichung ausgeben zu können .

 

Damit ist die Aufhebung der Bauverbotszone im Hagen abzulehnen.

 

Bei dieser Sachlage ist deshalb ein Moratorium erforderlich, bis der Nachweis der erfolgreichen Umsetzung der Massnahmen, so wie sie in der Genehmigung formuliert worden sind, vorliegt. Das würde auch der Forderung des RP Tübingen entsprechen.

 

An dieser Stelle weise ich Sie auch auf die aktuelle Novellierung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes hin.

 

Ich bitte um eine Stellungnahme zum aktuellen Stand der Umsetzungsmassnahmen.

 

Hochachtungsvoll

 

Herbert Gaul

Ich bin gespannt, wie sich die Behörden positionieren werden. Sollten sie die Vorgehensweise der Gemeinde tolerieren, wäre das ein Rechtsverstoß. Und das muß dann vor Gericht geklärt werden.

 

 

Stand 16.11. 2017

Zwischenzeitlich hatte ich Kontakt zu IRDU (Rechtsberatung der Naturschutz-Verbände). Die CEF-Massnahmen als unrealistisches Ziel zu verwerfen ist nach deren Einschätzung rechtswidrig. Sie waren an dem Vorgang sehr interessiert, da es im Mai 2017 eine Novellierung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz gab. Danach gibt es für Umweltvereinigungen neue Klagemöglichkeiten, wenn naturschutzrechtliche Verpflichtungen aus Genehmigungsbescheiden oder Bebauungsplänen nicht oder unzureichend umgesetzt werden. Diese Situation dürfte für den Hagen zutreffen.Bisher gibt es noch keine Urteile, aber mit dem Hagem wäre ein erster Fall da.

Ich werde mich noch mit den Umweltverbänden abstimmen, wie wir da weitermachen können.

Stand Oktober 2017

Die Erschließungsarbeiten zum Hagen sind abgeschlossen, damit können die Firmen anfangen zu bauen. Die angekündigte Ertüchtigung der Kreisstraße von Kayh nach Altingen mit Direktanschluß an die B. 28 ist erstmal auf die lange Bank geschoben worden. Bei den vorbereitenden Untersuchungen wurde eine geschützte Eidechsenart gefunden. Die müssen jetzt zu erst umgesetzt werden. Sicher ein willkommener Grund für die Straßenbauverwaltung, dieses Projekt nach hinten zu verschieben. Man darf gespannt sein, ob es einen neuen Termin gibt und ob die stark betroffenen Bürger aus Mönchberg und Kayh so lange still halten. Das Fahren auf dieser Straße wird damit in absehbarer Zeit für uns noch gefährlicher.

Den Monitoring-Bericht führ die Umsetzung der CEF-Maßnahmen zum Hagen habe ich aktuell erhalten. Er fällt natürlich wie immer positiv aus, das wurde auch in der letzten Gemeinderatsitzung so von der Verwaltung verkündet. Eine erste schnelle Durchsicht zeigt mir jedoch, dass wie in den vergangenen Jahren äußerst oberflächlich gearbeitet wurde.  Auffälig ist erneut die große Diskrepanz bei der Ermittlung der Feldlerchen-Reviere zwischen dem Gutachter und meinen Begehungen. Wir arbeiten beide nach den gleichen Standards. Das Abweichungen bei den Beobachtungen auftreten, ist nachvollziebar, aber Differenzen von 100 % sind für mich nicht nachvollziebar. Die Empfehlung des Gutachters, das Ziel für die Feldlerchen-Reviere als unrealistisch zu verwerfen, ist ein dicker Hund.  Hierzu muß ich mich noch mit juristischen Experten beraten.

Den Bericht mit meinen Anmerkungen, Korrekturen habe ich hier zur Ansicht bzw. Download bereitgestellt.

Gewerbegebiet Hagen III und IV Monitoringbericht CEF-Massnahmen 2017_ergänzt

Auf die problematische kleinklimatische Situation habe ich ja schon mehrfach hingewiesen.  Eine indirekte Unterstützung habe ich durch das Umweltbundesamt erhalten. Die haben im Sommer eine Liste von Städten veröffentlicht, bei denen die Grenzwerte für Feinstaub oder NOx überschritten sind, und da ist Herrenberg mit aufgeführt. Ich habe daraufhin mit dem Umweltbundesamt und der LUBW gesprochen, wie diese Aussage zustande kommt. Demnach wird seit 2005 in Herrenberg vor der Volksbank mit einem Passiv-Sammler gemessen. Die Werte waren in allen Jahren über den Grenzwerten. Wenn die Grenzwerte nicht unterschritten werden, wird weitergemessen. Die Fahrzeuganzahl in diesem Bereich liegt bei ca. 18000 Fzg./Tag. Am Neckartor (Stuttgart) geht es um ca. 80000 Fzg./Tag . In Altingen im Bereich der A 81 und der B. 28 sind es ca. 125000 – 150000 Fzg./Tag . Durch die Muldenlage und der damit verbundenen schlechten Belüftung dieser Zone ist die Situation kritischer wie in Herrenberg oder Stuttgart.

Von der LUBW wurde mir erklärt, das Meßstellen von jedem beantragt werden können.  Die Messungen können von der LUBW oder zertifizierten Meßstellen durchgeführt werden. Die Kosten für einen Passiv-Sammler (Jahresmessung) belaufen sich auf ca. 10000 €.

Ich habe deshalb im Ortschaftsrat beantragt, das eine NOx-Messung im Bereich Altingen durchgeführt werden soll. Nach langer Diskusion wurde der Punkt in die Haushaltsberatung als Position aufgenommen. Mal abwarten, was bei der Haushaltsberatung im Gemeinderat passiert. Da ist ja schon so mancher Punkt im Nirwana verschwunden.

Stand März 2017

Die Erschließungsmaßnahmen für Hagen 3 & 4 laufen auf Hochtouren , die Arbeiten sollen bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Seit 2010 kämpfe ich gegen die unsinnige Planung an. Leider vergebens. Wir steuern damit sehenden Auges mittelfristig auf eine Situation zu, wie wir sie heute in Stuttgart am Neckartor oder in Reutlingen Lederstrasse erleben. Aber das will in der Politik niemand wahrhaben. Die Lebensqualität in Altingen wird irreprabel beschädigt werden, das führt zu einer Abwertung des Standortes Altingen. Die Folgen wird Altingen und nur Altingen zu tragen haben.

Was ist das Fazit nach 7 Jahren Widerstand ?
Die bittere Erkenntnis, dass man mit Fakten eine Verwaltung nicht überzeugen kann. Die Verwaltungen haben in den Planungsprozessen alle Möglichkeiten, Einwände zurückzuweisen. Und das mit den banalsten Begründungen. Sie können auch mit fehlerhaften Gutachten arbeiten (Immissionsprognose Hagen). Der ganze Beteiligungsprozeß für die Öffentlichkeit ist deshalb eine Farce. Er hat nur eine Blitzableiter-Funktion. Der Bürger soll das Gefühl haben, er kann sich einbringen. Und je länger sich so ein Prozeß hinzieht, umso stärker bröckelt der Widerstand, leider. Dann können die Verwaltungen ihre Vorstellungen nach Belieben umsetzen.

Was hat man für Möglichkeiten, ernsthaften Widerstand zu leisten ?
Aus meiner Sicht bleiben nur 2 Möglichkeiten übrig :

1. Man versucht soviel Bürger wie möglich zu aktivieren und geht zum Protest auf die Strasse. So lange, bis die Politik einlenkt.

2. Man muß möglichst viel Geld auftreiben und einsammeln, dass man mit einem erfahrenen Rechtsbeistand und Gutachtern die Dinge vor dem Verwaltungsgericht klärt. Aber dafür braucht man ein gut gefülltest Bankkonto. Das hat in Altingen leider gefehlt.

Beim Spaten/Baggerstich für den Hagen begründete der 1. Landesbeamte des Krs. Tübingen die lange Planungsdauer damit, dass Rechtssicherheit geschaffen werden mußte. Aber hier irrt er, dieser Planungsprozeß ist nicht rechtssicher, er enthält eine Reihe von Fehlern. Aber das läßt sich nur vor dem Verwaltungsgericht klären.
Ich beobachte deshalb sehr genau, was in Stuttgart wegen der Feinstaubproblematik passiert. Z. Zt. sind ja 2 Klagen anhängig, von der DUH und von 2 betroffenen Bürgern. Je nachdem wie diese Verfahren ausgehen, gibt es vielleicht nochmal neue Ansatzpunkte gegen den Hagen.

Stand 28.11.16

Meine Kritik an den CEF-Umsetzungsmassnahmen hatte der Landes Naturschutz-Verband BW aufgegriffen und darauf aufbauend ein Schreiben an die Kommunalaufsicht des Lkr. Tübingen geschickt. Die Kommunalaufsicht wird darin aufgefordert,  tätig zu werden und die Erschließungsmassnahmen im Hagen vorläufig zu stoppen. Die erfolgreiche Umsetzung der CEF-Massnahmen kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht bestätigt werden.

Die Antwort der Kommunalaufsicht kam relativ schnell und wie nicht anders zu erwarten gibt es für sie keinen Grund, einen Baustopp anzuordnen. Die CEF-Massnahmen werden fachgerecht umgesetzt und vorbildlich begleitet. Im Detail wird auf das Antwortschreiben des LRA Tü, Untere Naturschutzbehörde (UNB) verwiesen.

Hier das Schreiben : Tü_FFFD-umschadg-ammerbuch-altingen-Antwort

Die generelle Strategie der Behörden ist klar. Sie wiederholen über alle Instanzen immer wieder, dass alles bestens läuft, dass bei Abweichungen nachgesteuert wird und deshalb ist die Massnahmenumsetzung gewährleistet.

Die Stellungnahme der UNB enthält einige Falschbehauptungen. Zwischenzeitlich liegt auch der Monitoringbericht 2016 vor. Dort geht man u.a. auch auf die Mängel ein, die ich in meiner Umweltmeldung schon gerügt habe und fordert für 2017 entsprechende Korrekturen.

Zu beiden Schreiben habe ich eine gemeinsame Stellungnahme verfasst. Mir ist klar, das dies am weiteren Ablauf nichts mehr ändern wird. Diese Woche, am 30.11. wird mit dem ‚Baggerstich‘ der Startschuß für die Erschließung des Geländes gegeben.

Wenn es hart auf hart geht zeigt sich, dass die Naturschutzbelange stets den Kürzeren ziehen, egal was in den Naturschutzgesetzen formuliert ist. Von einer gesicherten Umsetzung der CEF-Massnahmen kann zum jetzigen Zeitpunkt sicher nicht ausgegangen werden.  Und auch das Thema Gesundheitsgefährdung durch Abgase, insbesondere wegen der falschen Immissionsprognose, ist offensichtlich kein stichhaltiges Argument.

Noch ein paar Anmerkungen zum Monitoringbericht 2016 :

Es wurden wie 2015 zu wenig Lerchenfenster angelegt (die Aussagen von UNB/Verwaltung hierzu sind falsch). Der Einsatz von Herbiziden für die Lerchenfenster ist mehr als fragwürdig. Für die Dicke Trespe gibt es noch keinen stabilen Stand, die jetzige Population wurde durch mehrere Nachsaaten erreicht.

Hier die Stellungnahme im Detail :

Stellungnahme zum Sachstandsbericht 2016 „Monitoring zu vorgezogenen Ausgleichsmassnahmen Gewerbegebiet Hagen 3&4“ sowie zum Schreiben der Kommunalaufsicht Lkr. Tübingen vom 4.11.2016

Zitat UNB : ‚ … dass die Aussage, die Lerchenfenster seien unwirksam,nicht nachvollzogen werden kann.‘

Stellungnahme : Lerchenfenster, die als nicht wirksam bewertet werden, halten die Mindestgrenzabständezu den Ackerrändern oder Wegen nicht ein oder sie sind auf Feldwegen angelegt. Auf diesen Punkt wird im Monitoringbericht ebenfalls verwiesen und es werden Korrekturen für 2017 gefordert.

Zitat UNB zu Lerchenfenster in Erbsenkultur : ‚… Erbsenkultur als Sommerkultur angebaut, weshalb eine Anlage nicht vorgegeben war…‘

Stellungnahme : Im Mail von H. Bode, RP Tübingen vom 26.8.2016 wurde auf diesen Punkt eingegangen und erläutert, warum Lerchenfenster zwingend in einer Erbsenkultur erforderlich sind. Von einer optionalen Anlage der Fenster kann also keine Rede sein, sie sind ein Muß !

Zitat UNB : … Fr. Huber konnte eines der 3 Fenster in der Erbsenkultur bei einer Nachkontrolle selbst feststellen. Die anderen lagen zu weit im Feld und waren nicht sichtbar. Es erscheint jedoch glaubwürdig, dass der Landwirt auch die weiteren Felder angelegt hat.‘

Vom Flst. 3728 gibt es mehrere Bilder, die für einen Vergleich zusammengestellt wurden :

  • Anfang April ist bei aufgegangener Saat kein Fenster zu erkennen.
  • Anfang Mai ist ein Fenster im westlichen Bereich der Fläche deutlich zu erkennen. (Detailaufnahme wurde mit Zoom erstellt)

Felderchenfenster

Bildvergleich Erbsenkultur

Weitere Fenster wurden nicht gesichtet.Bei dem Monitoringrundgang wird dieses Flurstück sowohl auf dem an der Westseite als auch auf der Ostseite verlaufenden Feldweg passiert. Die Fläche ist von beiden Seiten gut einsehbar. Wären weitere Fenster angelegt worden, hätte man diese sehen müssen. Die Aussagen des Landwirtes sind deshalb nicht glaubwürdig.

Damit fehlen auf dem Flurstück 3728 zwei Lerchenfenster.

Im Monitoringbericht (S. 9) werden die ermittelten Revierzentren der Feldlerche dargestellt. Die Angaben erscheinen nicht plausibel, da ein Großteil der der Revierzentren im Wintergetreide im nördlichen Bereich des Gebietes verortet wurden. Nach meinen Beobachtungen kann ich etwa die Hälfte der Revierzentren bestätigen..

Da ich in diesem Gebiet auch häufig privat unterwegs bin, habe ich einen guten Einblick in den dortigen Vogelbestand. Auffällig war im Frühjahr 2016 die im Vergleich zu 2015 geringere Anzahl von beobachtbaren Vögeln jeglicher Art. Ebenso war die Stille auffällig, da ja insbesondere auch die Feldlerche über ihren Gesang gut geortet werden kann.

Deshalb ist die hohe Anzahl der Lerchenreviere im nördlichen Teil des Gebietes nicht nachvollziehbar.

Der Einsatz von Herbiziden für die Anlage von Lerchenfenstern zeugt von wenig Fachkompetenz, wobei die Zuverlässigkeit des umsetzenden Landwirtes noch kritisch zu hinterfragen wäre. Diese Lerchenfenster sind ohne jeglichen Bewuchs und bieten den Feldlerchen keinerlei Schutz..

So eine Vorgehensweise ist inakzeptabel.

Zitat UNB : ‚ Am 20.6.2016 wurde ein Ortstermin zwischen LRA Tü und Gemeinde Ammerbuch durchgeführt (Maßnahmenkontrolle) ‚

Stellungnahme : Dieser Termin ist eindeutig zu spät, auf Grund des Bewuchses sind die Lerchenfenster nicht mehr ortbar. Zu diesem Zeitpunkt waren die Maßnahmen nicht mehr kontrollierbar. Wie man trotzdem zu dem Schluß kommt, die Maßnahmen wären umgesetzt , kann nicht nachvollzogen werden.

Zitat UNB : … notwendige Nachsteuerungen der CEF-Massnahmen; Umsetzung aller im Monitoringbericht 2015 genannten Anregungen in 2016. ‚

Stellungnahme : Diese Aussage ist nicht nachvollziehbar und durch die Ausführungen oben auch widerlegt :

  • In 2016 wurden erneut wie in 2015 zu wenig Lerchenfenster dargestellt.
  • Die mechanische Bearbeitung der Böden sollte bis Ende März abgeschlossen sein, in 2016 erfolgte dies erst Mitte/Ende April – also in der Brutsaison der Feldlerche.
  • Der Herbizideinsatz erfolgte offensichtlich unkontrolliert, die Zuverlässigkeit des Landwirtes darf bezweifelt werden.

Wie diese Vorgehensweise als ausreichend und vorbildlich bewertet werden kann, bleibt unverständlich und nicht nachvollziehbar.

Bromus grossus Zitat UNB . ‚ Der Eingriffsstandort befindet sich auf gemeindeeigenen Flächen… . Der Eingriff an dieser Stelle kann daher zeitlich unabhängig von der restlichen Bebauung durchgeführt werden.‘

Stellungnahme : Die Aussage ist nur bedingt richtig. In diesem Bereich sind lt. Bebauungsplan kaskadierende Rückhaltebecken vorgesehen, die zu einem sehr frühen Zeitpunkt der Erschließung umgesetzt werden müssen (Rückhaltung Niederschlagswasser aus den oberhalb gelegenen Hängen von Mönchberg/Kayh).

Dieser Punkt wurde im Bebauungsplan-Verfahren schon angesprochen. Von Seiten der Gemeindeverwaltung wurde damals auf die noch nicht vorliegende Detail- und Ausführungsplanung verwiesen. Weitere Informationen liegen hierzu nicht vor. Schon damals wurde die Frage gestellt, wie dieser Bereich bei Einsatz von schweren Baumaschinen zu schützen ist. Die Verlegung der 110 KV-Trasse zeigt, welche Flächen durch die Baumaschinen und LKW-Verkehr in Mitleidenschaft gezogen werden . Auf diesen Flächen wird so schnell nichts mehr wachsen.

Bodenverdichtung durch Baustellenfahrzeuge

Bromus grossus Zitat Monitoring-Bericht : ‚ Das im Jahr 2009 festgestellte Vorkommen war bereits auf wenige Einzelexemplare im nicht bewirtschafteten Randbereich beschränkt und stellte wahrscheinlich zu diesem Zeitpunkt schon keine stabile Population dar.‘

Stellungnahme : Die Aussage ist falsch. Für das Artenschutz-Programm wurde 2010 der Bestand dokumentiert. Insbesondere im Bereich der geplanten Rückhaltebecken wurde eine große Population erfaßt. Und damit stellt sich sehr wohl die Frage, was hier zum Schutz der Pflanze erforderlich ist.

So weit die Stellungnahme.  Der Vollständigkeit halber hier noch der Monitoring-Bericht 2016.

Gewerbegebiet Hagen III und IV Monitoringbericht CEF-Massnahmen 2016

Stand 9.10.16

Es tut sich etwas. Das RP, H. Bode, hat auf meinen Widerspruch zur Bewertung der CEF-Umsetzung (Siehe Stand 30.9.16) reagiert. Ich habe das Mail 2x lesen müssen, bis ich realisiert hatte, dass das da wirklich so steht. Man könnte es für eine Slapstick-Einlage halten, aber es ist bittere Realität und gewöhnlicher Behördenalltag.
Sinngemäß schreibt er, dass ein Widerspruch gegen die Stellungnahme des RP’s nicht möglich ist, sie für solche Detailüberprüfungen keine Zeit haben und ansonsten mit wichtigeren Dingen befasst sind. Das LRA soll das Schreiben selbst beantworten.

Hier der Wortlaut des Mails :

Sehr geehrter Herr Gaul,
ich bestätige den Eingang Ihrer Email vom 23.09.2016.
Ein förmlicher Widerspruch gegen das Schreiben des Regierungspräsidiums vom 26.08.2016 ist nicht möglich.

Das Regierungspräsidium hat darin als Aufsichtsbehörde formlos zu Ihrem Anliegen Stellung genommen. Soweit hier bekannt, haben auch andere Verwaltungsebenen dies bereits getan.

Ihr erneutes Schreiben vom 23.09.2016 ist zur Prüfung des neuen Vorbringens und Beantwortung in eigener Zuständigkeit an die untere Naturschutzbehörde weitergeleitet worden.

Das Regierungspräsidium selbst ist für die Überwachung von Details festgesetzter  CEF- Maßnahmen weder zuständig noch verfügt es hierzu über die erforderliche personelle Ausstattung.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auch eine Vielzahl anderer Aufgaben von der höheren Naturschutzbehörde zu bearbeiten ist und hier eine verhältnismäßige Priorisierung getroffen werden muss.

Unbenommen bleibt Ihnen die Möglichkeit, in zulässiger Weise den Verwaltungsrechtsweg zu beschreiten.

Mit freundlichen Grüßen,
Holger Bode

Landratsamt Tübingen
Untere Naturschutzbehörde

 

m.d.B. um weitere Beantwortung



Mit anderen Worten : Wenn Dir das nicht passt, geh vor Gericht.

Eine merkwürdige Arbeitsauffassung des RP’s. Sie hatten über die Umweltmeldestelle den Auftrag, den Umgang des LRA Tü mit den CEF-Massnahmen zu prüfen. Da ich handfeste Fakten dazu vorlegen konnte, erwarte ich schon , dass ein RP sich damit ernsthaft beschäfftigt. Ich gebe natürlich zu, das es auch für ein RP schwierig bis unmöglich ist, mir zu erklären, warum eine  Luftbildaufahme als Beweis für die Umsetzung einer CEF-Massnahme akzeptiert wird, wenn auf diesem Bild nichts zu sehen ist. Das LRA schrieb zu diesem Foto, auch wenn nichts zu sehen ist, gilt die Massnahme als erfüllt.
Ebenso unangenehm war offensichtlich die Aufforderung, bei seinen Kollegen vom Ref. 56 eine Stellungnahme einzuholen, ob ihre Forderung von 2010 – wissenschaftlicher Nachweis für die Umsetzung der CEF-Massnahmen- noch Bestand hat.

Die Umsetzung der Baumassnahmen im Vogelschutzgebiet wird von der beauftragten Firma mit Hochdruck voran getrieben, in der Baugrube ist bereits ein Fundament betoniert. Strategie der Behörden ist ganz offensichtlich, dass die Verlegung der Hochspannungsleitung nichts mit dem Bebauungsplan zu tun hat. Aber das ist Quatsch, die Hochsannungsleitung ist von Anfang an in den Plänen enthalten, die Änderungen wurden dort auch immer im Plan dokumentiert.

Ich bin gespannt, zu welchem Ergebnis die polizeiliche Untersuchung auf Grund meiner Anzeige kommt.

Stand 4.10.16
Die Erschließungsmassnahmen für den Hagen sollen im November starten. Die erste Massnahme wurde begonnen : Vorbereitung für die Verlegung der 110 KV-Hochspannungsleitung unter die Erde. Die Baggerarbeiten wurden nebeben dem Hochspannungsmast östlich der Strasse nach Kayh (K6917) ausgeführt.
Die Sache hat nur einen gravierenden Schönheitsfehler: Dieser Mast steht im Vogelschutzgebiet. Ohne eine zusätzliche Verträglichkeitsprüfung dürfen hier keine Baumassnahmen durchgeführt werden. Diese Fläche ist im genehmigten Bebauungsplan nicht enthalten, die Arbeiten sind deshalb illegal. Ebenso wurden bei dieser Aktion Bäume gefällt, ein klarer Verstoß gegen § 39 BNatSchG (Fäll- und Schnittverbot). Die Gemeinde weist jedes Fühjahr auf dieses Fäll- und Schnittverbot hin, aber das gilt offensichtlich nur für die anderen, aber nicht für die Gemeinde.
An dieser Stelle sei nur am Rande darauf hingewiesen, dass am Freitag im Zuge der Sanierung Römerstrasse in Altingen ebenfalls mehrere Bäume umgesägt wurden- ohne Erlaubnis. Offensichtlich ein Kavaliersdelikt. Theoretisch können solche Verstöße mit einer Geldbuße bis zu 10 000 € geahndet werden.
Wegen der Baggerarbeiten im Vogelschutzgebiet habe ich deshalb eine Meldung an das LRA Tübingen, Untere Naturschutzbehörde (UNB), geschickt, mit der Forderung, diese Arbeiten einzustellen. Dazu die entsprechenden Kartenausschnitte.

Lage des Vogelschutzgebietes mit Baustelle

Lage des Vogelschutzgebietes mit Baustelle

 

Grenzen des Bebauungsplanes Hagen

Die UNB hat diesmal schnell reagiert :

Sehr geehrter Herr Gaul,

 

vielen Dank für Ihren Hinweis bzgl. der Erdkabelverlegung. Die Leitungsverlegung  wurde im Vorfeld mit uns abgestimmt und ist unabhängig vom Bebauungsplan. Die Verlegung von Erdkabeln ist ein regelmäßiger Vorgang, bei dem unserseits die naturschutzfachlich relevanten Belange abgeprüft werden und ggf. Handlungshinweise gegeben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Bilger

Danach ist also alles rechtens, die Maßnahmen sind mit ihm abgestimmt. In einem Telefonat mit ihm wollte ich die Begründung für diese Aussage erfahren und Einblick in die Akten nehmen. Da wollte er nicht ran, ich vermute, das es keinen schriftlichen Vorgang dazu gibt. Vermutlich werde ich die Akteneinsicht einklagen müssen.
Deshalb habe ich heute 2 Massnahmen eingeleitet :

1. Anzeige bei der Polizei wegen nicht genehmigter Baumassnahmen in einem Schutzgebiet

2. Meldung an die Umweltmeldestelle des Umweltministeriums mit dem Hinweis, das mir vom LRA bisher keine Akteneinsicht zu diesem Vorgang gewährt wird.

Hier das Schreiben an die Umweltmeldestelle : Baustelle_Vogelschutz_UMeldestelle

Ich bin gespannt, zu welcher Erkenntnis diese Behörden diesmal kommen.

Stand 30.09.2016

Mein Mail an die Umweltmeldestelle wurde zwischenzeitlich vom RP Tübingen beantwortet. Nach Ansicht des RP’s ist alles bestens und die Gemeinde und das Planungsbüro arbeiten vorbildlich :

Sehr geehrter Herr Gaul,

das Regierungspräsidium nimmt zu Ihrer Umweltmeldung wie folgt Stellung :

Es trifft zu, dass in 2015 nicht alle Maßnahmen optimal umgesetzt wurden. D. h. nicht alle Landwirte hatten die Lerchenfenster umgesetzt. Aus diesem Grund wurde in 2016 nachjustiert. Die Gemeinde Ammerbuch nahm sich der Sache in 2016 verstärkt an. Am 20.06. wurde  ein Ortstermin zwischen dem LRA Tübingen und der Gemeinde Ammerbuch durchgeführt, um die Maßnahme zu kontrollieren.

Die Maßnahme wurde korrekt umgesetzt, bei der Zusatzmaßnahme wird korrigiert. Die CEF-Maßnahmen wird mit dem Faktor 4 angesetzt, d. h. ein Verlust-Revier wird durch 4 potentielle Ersatzreviere ausgeglichen (3 Reviere sind auszugleichen, 12 Lerchenfenster wurden als CEF-Maßnahme angelegt). Das Büro Menz sowie die Gemeinde Ammerbuch begleiten und kontrollieren die Maßnahme ausreichend und in vorbildlicher Weise.

Es ist korrekt, dass Feldlerchenfenster im Sommergetreide nicht benötigt werden. Aus diesem Grund war die Vorgabe entweder Feldlerchenfenster auf dem Schlag (bei Wintergetreide) oder Sommergetreide anbauen. Der Anbau von Sommergetreide ist dem Feldlerchenfenster vorzuziehen, denn darin ist der Brutplatz nicht zwingend vorgegeben und die Feldlerchen  können sich die optimalen Standorte auf einer größeren Fläche selbst suchen. Zwei Feldlerchenfenster wurden durch die Alternative in Form von Sommergetreide ersetzt (Flurstück 3770). In der Sommerkultur (Erbsen) wurde auf die Lerchenfenster nicht verzichtet, da die Kultur zu dicht wächst. Vorsorglich wurden die dortigen drei Feldlerchenfenster trotzdem angelegt. Dies ist jedoch nicht schädlich, sondern in diesem Fall erforderlich.

Es handelt sich nicht um Umsiedlungsmaßnahmen, sondern um eine vorgezogene Habitatsverbesserung (CEF-Maßnahme). Diese ist in 2016 sowohl für die Feldlerche als auch für Bromus grossus erfolgt. Der neu-angesähte Bromus grossus Bestand wird falls notwendig im Herbst 2016 für das Jahr 2017 noch einmal verstärkt (ggf. nochmalige Aussaat, je nach Kartierergebnissen). Die Eingriffe in den Standort von Bromus grossus werden mit der Unteren Naturschutzbehörde abgesprochen und zudem erst dann erfolgen, wenn die Untere Naturschutzbehörde die Wirksamkeit der CEF-Maßnahme bestätigt hat. Der Eingriffs-Standort befindet sich auf städtischem Grün und kann daher zeitlich unabhängig von der restlichen Bebauung durchgeführt werden. Durch das Monitoring werden beide CEF-Maßnahmen überprüft und begleitet, so dass die Wirksamkeit überprüfbar ist – die Gemeinde kommt somit ihrer Nachweispflicht nach.

In 2016 wurden 19 Feldlerchenreviere im Untersuchungsgebiet registriert. Bei einer Größe des Untersuchungsgebietes von 32,2 ha entspricht dies einer Revierdichte von 5,9 Revieren/10 ha. In 2011 waren es  5,7 Reviere/10 ha in 2015 3,7 Reviere/10 ha. Somit kann die CEF-Maßnahme für die Feldlerche in 2016 als erfüllt angesehen werden. Das Monitoring läuft über fünf Jahre (2015-2019), so dass die Bestandentwicklung weiter verfolgt wird und ggf. nachjustiert werden kann.

Am 19.07.2015 wurden die CEF-Ansaatflächen von Bromus grossus erstmals beprobt. Die ausgewählten Exemplare waren als Bromus grossus anzusprechen. Neben der genannten Art ist in den Beständen auch die Roggentrespe (Bromus secalinus) stark vertreten. Am gleichen Tag wurde der Bromusbestand auf der Eingriffsfläche untersucht. Hier war B. grossus nicht nachzuweisen, es fanden sich an den Ackerrändern ausschließlich kleinere Bestände der Verwechselten Trespe (Bromus commutatus ssp. commutatus). D. h. die Maßnahme war in 2015 schon erfolgreich und wird in 2016 zusätzlich nachgebessert. Der Erfolg der CEF-Maßnahme kann voraussichtlich auch für Bromus grossus bestätigt werden, der Monitoringbericht steht noch aus.  Der Eingriff in den ehemaligen Br. grossus Standort erfolgt jedenfalls erst, wenn die Untere Naturschutzbehörde die Freigabe erteilt.

Immissionsschutzrechtliche Belange werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben im Bebauungsplanverfahren von den Gemeinden in eigener Verantwortung abgewogen.

Für Fehler im Bebauungsplanverfahren liegen keine substantiellen Anhaltspunkte vor.

 

Mit freundlichen Grüßen
Holger Bode
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 55, Naturschutz, Recht
07071 7575263



Ich komme aus dem Staunen nicht heraus, da werden Fakten nicht zur Kenntnis genommen oder einfach verdreht. Offensichtlich hat auch niemand sich das Gelände vor Ort angeschaut oder so spät, dass da nichts mehr zu erkennen war. Es wurden im Prinzip die gleichen Fehler wie 2015 gemacht.

Bei der Feststellung der Feldlerchenfenster gab es eine gravierende Abweichung zwischen der Aussage des RP und meinen Beobachtungen.
Ich habe daraufhin die Untere Naturschutzbehörde (UNB), LRA Tü, kontaktiert, um diesen Widerspruch zu klären. Dort wurde mir gesagt, das die Lerchenfenster mit Luftbildaufnahmen überprüft worden und somit bestätigt sind.

Ich bat um Übersendung der Bilder, die ich dann auch bekam. Im Begleitschreiben wurde dann aber schon darauf hingewiesen, das auf dem Foto nichts zu sehen ist, aber die Feldlerchenfenster trotzdem bestätigt sind. Auf dem Foto (eine Google-Earth Bildschirm-Kopie) ist in dem betroffenen Feld in der Tat nichts zu sehen. Ich fällt mir schwer, dieses Vorgehen zu kommentieren, es würde mir vermutlich eine Beleidigungsklage einbringen. Begreifen kann ich das nicht, ich kann es nur noch mit Behördenarroganz erklären. Aber diese Art der Diskussion zieht sich wie ein roter Faden durch die letzten 6 Jahre dieses Planungsprozesses.
Für die CEF-Maßnahmen wurden 12 Lerchenfenster vom LRA festgelegt. Angelegt wurden 9 Fenster, aber lediglich 6 Fenster sind wirklich wirksam.
Damit liegt man deutlich unter der Vorgabe.
Ich habe deshalb einen Einspruch an das RP bzw. die Umweltmeldestelle geschickt. Hier der Schriftverkehr :

Sehr geehrter H. Bode

 

Wie im Mail vom 30.8.16 angesprochen, lege ich Widerspruch zu Ihrem Schreiben v. 26.8.16 ein.

 

Aus meiner Sicht ist es nicht akzeptabel, das ein mit der Umsetzung der Ausgleichsmassnahmen betrautes Planungsbüro auch gleichzeitig das Monitoring durchführt, sich selbst kontrolliert und bescheinigt, das alles korrekt läuft. Dass hier ein Interessenkonflikt vorliegt, ist doch nur zu offensichtlich. Aber das scheint niemanden zu stören.

 

Nachdem in 2015 die CEF-Massnahmen fehlerhaft umgesetzt wurden, hätte ich für 2016 ein frühzeitig steuerndes Eingreifen der Gemeinde bzw. des Planungsbüros erwartet. Da der Monitoring-Bericht 2015 erst Ende April 2016 vorlag, war es für Korrekturen zu spät.Selbst die Blühstreifen wurden danach noch mechanisch bearbeitet, obwohl diese Arbeiten lt. Monitoring-Bericht bis Ende März hätten abgeschlossen sein müssen. Für mich ein Beleg für die mangelhafte Umsetzung der Massnahmen. Wie Sie zu dem Schluß kommen, dass die Gemeinde und Büro Menz in vorbildlicher Weise arbeiten, ist für mich nicht nachvollziehbar und auch nicht akzeptabel.

 

Die CEF-Massnahmen wurden vom LRA-Tü festgelegt. Von der Gemeinde wurden mit den betroffenen Landwirten öffentlich-rechtliche Verträge abgeschlossen. Für 2016 wurden dann diese verbindlichen Vorgaben in der Umsetzung geändert (Erbsenkultur). Gibt es dazu von Seiten des LRA eine schriftlich fixierte Änderung der CEF-Massnahmenfestlegung  und wurde dies von der Gemeinde in den Verträgen mit der Gemeinde neu aufgenommen ? Oder wurden die Massnahmen auf Zuruf geändert ? Ich bezweifle, das diese Vorgehensweise rechtskonform ist.

 

In Ihrem Schreiben gehen Sie auf das Flurstück 3770 ein, auf dem Sommergetreide wächst und somit die 2 geplanten Feldlerchenfenster ersetzt. Trotzdem wurden hier 2 Fenster angelegt. Das ist nicht schädlich, belegt aber meine Feststellung, dass hier Nachlässig und inkompetent gearbeitet wird.

 

Des weiteren gehen Sie auf die Erbsenkultur ein, die auf Flurstück 3728 angebaut wurden. Hier sollten nach Ihrer Aussage 3 Lerchenfenster angelegt sein. Das trifft nicht zu. Nach meiner Beobachtung wurde hier nur 1 Fenster angelegt. Das wurde von mir auch fotografisch dokumentiert. Bei meinen Begehungen komme ich am Flurstück 3728 sowohl auf den Feldwegen auf der West- wie auf der Ostseite vorbei. Die Fläche ist gut einsehbar, es war definitiv aber nur 1 Lerchenfenster angelegt.

 

Wegen dieser deutlichen Diskrepanz bzgl. der Anzahl der Fenster habe ich die untere Naturschutzbehörde kontaktiert. Mir wurde gesagt, das Luftbildaufnahmen ausgewertet wurden und die Feldlerchenfenster bestätigt werden konnten.

 

Ich bat um Zusendung dieser Aufnahmen, die ich auch erhielt. In dem Begleitmail wurde dann schon darauf hingewiesen, dass auf dem Luftbild in Flurstück 3728 nichts zu sehen ist. Aber die 3 Lerchenfenster sind trotzdem bestätigt. Auf dem Bild (Google Earth-Aufnahme) ist in der Tat nichts zu sehen. Mir hat es dann doch die Sprache verschlagen und ich verkneife es mir, diese Arbeits- und Vorgehensweise zu kommentieren.

 

Deshalb würde es mich interessieren, auf Grund welcher Fakten Sie zu der Aussage kommen, dass hier in vorbildlicher Weise gearbeitet wird ?

 

Für die Feldlerchenfenster ergibt sich auf den betroffenen Flurstücken folgende Situation :

 

Flurstück Festlegung Fenster Getreide Fenster angelegt Fenster wirksam
3770 2 Sommer 2 2
3743 2 Winter 2 1
3740 2 Winter 1 1
3824 2 Winter 2 1
3728 3 Erbsen 1 1
Feldweg 1 1 0



Nicht wirksam sind Feldlerchenfenster, wenn sie z.B. auf Feldwegen oder zu dicht beieinander angelegt sind. Ich weise nochmal auf wissenschaftliche Begleituntersuchung zu dem Projekt “ 1000 Äcker für die Feldlerche“ und auf die in England durchgeführten Untersuchungen hin.

Gefordert in den CEF-Massnahmen sind 12 Feldlerchenfenster. Nach der obigen Tabelle wurden 9 Fenster angelegt, wirklich wirksam sind jedoch nur 6 Fenster.

Damit sind die Vorgaben für die Umsetzung der CEF-Massnahmen nicht erfüllt.

Ihre Aussage, dass in 2016 19 Feldlerchenreviere registriert wurden, steht in krassen Widerspruch zu meinen Beobachtungen. Auffällig in 2016 war, dass ich in dem Untersuchungsgebiet insgesamt im Vergleich zu 2015 nur sehr wenig Vögel (nicht nur Feldlerchen ) zu beobachten waren. Das gilt nicht nur für die festgelegten Monitoring-Rundgänge. Ich wohne in der Nähe des Gebietes  und bin in dem Zeitraum mehrfach zu unterschiedlichen Zeiten in dem Gebiet unterwegs gewesen. Damit habe ich ein relativ gutes Bild über die Vogelwelt in diesem Bereich.
Nach meinen Beobachtungen komme ich auf max. 9 Feldlerchenreviere. In den Zahlen sind auch die Paare enthalten, die nur durch ihren Gesang zu orten waren.

Ihren Ausführungen zu Bromus grossus (B. g.) “ Die Massnahme war in 2016 schon erfolgreich“ kann ich nicht folgen.
Bei einem Ortstermin in 2015 konnten sich der hinzugezogene Artenschutzexperte und der Umweltplaner der Gemeinde nicht einigen, ob auf der Fläche B. g. aufgegangen ist. In diesem Gremium hat nach meiner Einschätzung nur der Artenschutz-Experte die Kompetenz und Erfahrung für eine sichere Bestimmung von B.g. .Da auch die von der Unteren Naturschutzbehörde vorgeschlagene Laboruntersuchung kein belastbares Ergebnis erbrachte, bleibt dieser Punkt vorläufig ungeklärt.

Ihre Kollegen vom Ref. 56 hatten 2010 in ihrer Stellungnahme zum Bebauungsplan (TÖB) gefordert, das die erfolgreiche Ansiedlung von B. g. wissenschaftlich belegbar nachzuweisen ist. Dieser wissenschaftliche Nachweis wird auch für die Neuansiedlung der Feldlerche gefordert.
Seit dieser Stellungnahme wurden von Seiten des Ref. 56 keine weiteren Stellungnahmen abgegeben. Ich bitte Sie zu klären, ob diese Aussage Ihrer Kollegen noch Bestand hat oder ob die Forderung zurückgezogen wurde.

Die Gemeinde hat die Arbeiten für die Erschließung des Gewerbegebietes offiziell ausgeschrieben. Mit den Arbeiten soll im November 2016 begonnen werden. Der Nachweis über die erfolgreiche Umsetzung der CEF-Massnahmen ist nicht erbracht.
Die Erschließungsmassnahmen dürfen deshalb nicht ausgeführt werden, andernfalls liegt ein Verstoß gegen das BNatSchG vor.
Diese Situation muß dann die Justiz klären

Sie schreiben, das es keine Anhaltspunkte für Fehler im Bebauungsplanverfahren gibt. Das ist formal richtig, da die Gemeinde ja alle Einwendungen in Ihrer Abwägung behandelt.
Da weder Gemeinde noch der von ihr beauftragte Landschaftsplaner die fachliche Kompetenz und Erfahrung für die Beurteilung dieser sehr speziellen und komplexen Immissionsschutzprognose haben, kommt es zwangsläufig zu einer Fehlbewertung. Sowohl das Prognose-Modell als auch die verwendeten Klimadaten sind falsch eingesetzt. Alle von mir in den letzten Monaten befragten Experten (auch aus Ministerien) bestätigen, dass hier ein Fehler vorliegt. Obwohl ich das mehrfach bei den Behörden angesprochen habe, hat sich bisher niemand konkret zu die Falsch-Prognose geäußert.
Auch Sie schreiben nur  “ keine substantiellen Anhaltspunkte für Fehler“.

Offensichtlich werden BPL-Verfahren primär nach politischen Kriterien entschieden, Fakten sind nicht sonderlich relevant.

PS : Liegt der Monitoring-Bericht 2016 zwischenzeitlich vor ?

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Gaul

Stand 21.07.2016

Es hat sich wieder etwas getan, das LRA hat sich zu den Vorgängen in Reusten doch noch geäußert . Wie nicht anders zu erwarten, läuft nach Ansicht des LRA alles bestens. Hier der Auszug aus dem Mail :

Sehr geehrter Herr Gaul,

 

die Antwort hat sich leider etwas verzögert, aber wir hatten ja zwischenzeitlich telefoniert. Wir haben Ihr Mail zum Anlass genommen die Umsetzung der CEF-Maßnahmen aktuell vor Ort zu überprüfen.

 

Eine mangelhafte Umsetzung konnte hierbei nicht festgestellt werden. Die Lerchenfenster bzw. Äquivalente an Sommerungen sind entsprechend angelegt. Auch kann hinsichtlich der Positionierung der Lerchenfenster keine fehlerhafte Umsetzung erkannt werden.  Die nachträgliche Bearbeitung der Blühflächen erfolgte unter fachlicher Begleitung und war den schwierigen Saatbedingungen geschuldet. Nester befanden sich nicht in den Flächen, so dass keine Bruten geschädigt wurden. Es wird bei derartigen Maßnahmen immer Situationen geben, die ein Nacharbeiten erfordern um den Erfolg sicherzustellen.

 

Das Monitoring zu Bromus grossus läuft weiter, im Herbst wird auf Teilflächen nachgesät. Das Vorgehen bei der Trassenverlegung wird eng mit uns abgestimmt. Zusätzliche Untersuchungen zum Bromus grossus Vorkommen werden in diesem Zusammenhang aktuell durchgeführt.

 

Insgesamt ist festzuhalten, dass die Maßnahmen korrekt durchgeführt werden. Das Vorgehen wird eng begleitet und angestimmt, so dass bei erforderlichen Anpassungen schnell und fachlich versiert reagiert werden kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bilger

 

LRA Tübingen
Abteilung 40

Die Antwort war für mich nicht nachvollziehbar und nicht akzebtabel. In meinem Antwortmail habe ich dann auch auf die krassen Widerprüche zu meinen Beobachtungen und der Kartierung  sowie seinen Ausführungen  hingewiesen. Bekanntlich will die Gemeinde mit der Erschließung des Gewerbegebietes im Herbst beginnen. Solange jedoch kein positever Nachweis für die Umsetzung der CEF-Maßnahmen oder eine Ausnahmegenehmigung vorliegt, kann die Gemeinde nicht tätig werden. Fängt sie trotzdem an, verstößt sie gegen das Naturschutzgesetz und begeht eine Ordnungswidrigkeit. Und die kann unter Umständen staatsanwaltschaftlich weiter untersucht werden (Verdacht auf eine Straftat).  Jetzt darf man wieder gespannt sein, wie das LRA daraf reagiert.

Hier noch der Text meines Antwortmails an H. Bilger, LRA

Mail_Bilger Juli 2016

Parallel habe ich diesen Vorgang auch an das Umweltministerium geschickt, da habe ich auch nochmal das Thema mit der falschen Immissionsprognose angesprochen. Ich bin gespannt, wie die sich dazu stellen.

Stand 13.06.2016

Das Ergebnis des Feldlerchen-Monitorings 2016 habe ich grafisch dargestellt :

Vorgabe sind 12 Lerchenfenster, angelegt wurden 8 Fenster.

– 3 Fenster bei Punkt A, D liegen im Sommergetreide und damit wertlos.

– 2 Fenster bei Punkt B,C liegen zu nah beeinander und sind damit ebenfalls wertlos.

Von den 12 geforderten Fenstern sind damit nur 3 Fenster im Wintergetreide als funktionsfähig einzustufen.

Link zur Grafik : Feldlerchenfenster im Winter/Sommergetreide

Stand 18.05.2016

Es hat sich wieder etwas getan, der Monitoringbericht über die in 2015 durchgeführten CEF-Massnahmen liegt seit Ende April vor. Es ist die Beschreibung eines Mißerfolges der eingeleiteten Massnahmen und eine Bestätigung meiner Beobachtungen über die mangelhafte, amateurhafte Ausführung der Arbeiten.

Download Originalbericht :   Hagen III und IV Monitoringbericht CEF 2015

Im Wesentlichen geht es um folgende Fehler :

– Es wurden gegenüber der Festlegung insgesamt zu wenig Lerchenfenster angelegt – entgegen der Festlegung wurden auch Fenster im Sommergetreide angelegt.

– Größe der Fenster, ihre Verteilung und Anordnung in den Flächen sowie Randabstände entsprechen nicht den Standards.

Nach Durchsicht des Berichtes gibt es für mich mehr Fragen als Antworten:

– Warum wird der Bericht erst so spät vorgelegt (Juli 2015 – April 2016) ?

– Welche Konsequenzen zieht die Verwaltung aus den Fehlern von 2015 für die Vegetationsperiode 2016 ?

– Was läßt sich zum jetzigen Zeitpunkt, nachdem die Brutperiode der Feldlerche vorüber ist, noch sinnvoll korrigieren ?

– Wer führt das Controlling der Massnahmenumsetzung durch ? Bei frühzeitigen Controlling hätte man die Fehler in 2015 als auch deren Wiederholung in 2016 vermeiden können.

– Konnte Bromus grossus (Dicke Trespe) in der Versuchsfläche nachgewiesen werden ? Die Experten sind sich an dieser Stelle nicht einig, offensichtlich stehen weitere Untersuchungen aus.

Es wird immer offensichtlicher, dass die Umsetzung der CEF-Massnahmen nur auf dem Papier erfolgt. Was konkret vor Ort passiert, interessiert niemanden.

Die Überwachung der Massnahmen wäre eigentlich Aufgabe des LRA-Untere Naturschutzbehörde. Diese Überwachungsfunktion nimmt es  erkennbar nicht war. Im letzten Jahr erhielt ich als Antwort auf meine Beobachtungen vom LRA die Auskunft : Die CEF-Massnahmen werden qualifiziert und konsequent von Planungsbüro und Gemeinde umgesetzt.  Da fehlt für mich jeder Bezug zur Realität ! Ich bin gespannt, wie das LRA bzw. RP auf meine Beobachtungen von 2016 reagieren werden, der die Aussage des LRA ja eindeutig wiederlegt.

Text des Mails an LRA/RP : Mail_Bilger Mai 2016

Spannend wird die Frage, ob die Gemeinde mit den Erschließungsmassnahmen im Hagen beginnen kann, solange die CEF-Massnahmen noch nicht mit „hinreichender Sicherheit“ umgesetzt sind. Die Frage möchte ich von LRA und RP beantwortet haben. Desweiteren ist zu klären, ob Bromus grossus im Hagen verschwunden ist. Das wird im Monitoringbericht ausgesagt. Da stellt sich dann die Frage, warum ein großer Bestand plötzlich verschwindet. Die Pflanze ist eigentlich ziemlich beständig, wenn sie sich mal angesiedelt hat. Wurde da nachgeholfen, um ein Hindernis aus der Welt zu schaffen ?  Auch diese Frage möchte ich vom LRA beantwortet haben. Es bleibt spannend.

Stand 18.02.2016

Der Petitionsausschuß hat sich gerührt und meinen Einspruch gegen die Ablehnung meiner Petition zurückgewiesen. Das habe ich zwar so erwartet, ich bin trotzdem erschüttert, mit welcher Ignoranz auch Landtagsabgeordnete über belegbare Fakten (die falsche Immissionsprognose) hinweggehen. In einem Gespräch mit einem Naturschutzverband hatte man mir das schon so prophezeit. Die Bearbeitung der Petitionen erfolgt im zuständigen Ministerium, von den Abgeordneten wird dann offensichtlich nichts mehr hinterfragt.

Das wurde in meinem Fall sehr eindrucksvoll gezeigt. Der nächste Schritt für mich wäre dann jetzt eine Beschwerde bei der EU-Kommission. Da ich mir die Antragsunterlagen schon 2011 heruntergeladen hatte, wollte ich deren Aktualität nochmal prüfen. Böse Überraschung : Die Seiten und die Formulare gibt es nicht mehr. Es gibt dafür einen Bürgerreferenten, bei dem Beschwerden eingereicht werden können. Aber diese Beschwerde muß sich gegen eine Einrichtung der EU richten.

Beschwerden über nationale Stellen und Einrichtungen sind im eigenen Land einzureichen. Es wird auch gleich ein entsprechender Link angeboten und über den lande ich dann beim Petitiosausschuß des Landtages Baden-Württemberg. Und damit hat sich der Kreis geschlossen. So wie es aussieht, geht es hier jetzt nicht mehr weiter. Vom LNV wurde mir geraten, mich mit den zuständigen Leuten im Verkehrsmisterium in Verbindung zu setzen. Einem Experten erläuterte ich das Problem mit der falschen Immissionsprognose. Er ist meiner Argumentation gefolgt und hat mir bestätigt, dass hier ein Planungsfehler vorliegt. Ich stellte dann die Frage, warum ein Landratsamt oder ein Regierungspräsidium in so einer Situation nicht eingreift. Es folgte dann eine längere Erklärung, die vereinfacht folgendes aussagt : Im Verwaltungsrecht ist festgelegt, dass für die kommunale Planung die Gemeinde verantwortlich ist. In die Planungshoheit der Gemeinde kann und darf niemand eingreifen, selbst wenn ein Planungsfehler vorliegt. Die Konsequenz daraus ist, dass man nur vor einem Verwaltungsgericht gegen Planungsfehler vorgehen kann. Ob Privatpersonen das Prozeßkostenrisiko tragen können, ist eine ganz andere Geschichte.

Der Monitoring-Bericht der Gemeinde über die CEF-Massnahmen In Reusten liegt bisher noch nicht vor. Es hat jetzt zwar schon wieder die nächste Vegetationsperiode eingesetzt, aber das scheint die Verwaltung nicht zu kümmern. Ich werde beim LRA mal nachfragen, wie sie in der Sache weiter vorgehen wollen. Von Amts wegen müßte das LRA ja den Monitoring-Bericht bei der Gemeinde anfordern. Da die vorgesehenen Massnahmen im letzten Jahr alle nicht gegriffen haben, muß ein neuer Maßnahmenplan her. Ich bin gespannt, wie der aussehen soll.

Stand 11.12.2015

Nach meinem Einspruch gegen die Entscheidung im Petitionausschuß hat sich längere Zeit nichts getan. Auf meine Nachfrage habe ich dann die Info erhalten, dass der Einspruch Ende Januar 2016 erneut im Petitionsausschuß behandelt wird. Ich glaube aber nicht, dass der Ausschuß seine Meinung ändern wird, auch wenn die Faktenlage eindeutig ist. Deshalb habe ich mich mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in Verbindung gesetzt. Die DUH hat ja 2 Klagen gegen das Land Baden-Württemberg eingereicht wegen der Grenzwertüberschreitungen in Stuttgart bzw. in Reutlingen. Sie können sich auf einen Verstoß gegen das Immissionsschutzgesetz berufen. Da dieser Zustand im Hagen noch nicht eingetreten ist, greift das Gesetz in diesem Fall noch nicht. Sie halten die Beschwerde bei der Europäischen Kommission deshalb auch für die sinnvollste Möglichkeit, hier nochmal Widerstand zu leisten. Sie haben mich darauf hingewiesen, dass es ein langwieriges und mit viel Papierkrieg verbundenes Verfahren ist. Aber das werde ich jetzt wohl angehen.

Stand 8.11.2015

Mein Einwand gegen die Ablehnung durch den Petitionsausschuß  wurde in einem Vorabbescheid abgelehnt. Begründet wurde es damit, dass keine neuen Erkenntnisse vorgetragen wurden. Das finde ich schon erstaunlich, denn ich hatte noch einmal ausführlich begründet, warum die Immissionsprognose für den Hagen falsch ist. Auch technisch wenig bewanderte Abgeordnete hätten danach erkennen müssen, das hier etwas falsch läuft. Aber da habe ich wohl zuviel erwartet. Ich habe deshalb nochmal eine förmliche Entscheidung des Ausschussen verlangt und eine Stellungnahme, warum in den bisherigen Begründungen die falsche Immissionsprognose nie behandelt wird. So wie es aussieht, werde ich mich wohl mit dem Thema Beschwerderecht bei der EU-Kommission befassen müssen.

Stand 11.10.2015

Wie im letzten Beitrag schon angekündigt, erhebe ich einen Einspruch gegen die Ablehnung meiner Petition durch den Petitionsausschuß. Meine Recherchen zu dem Punkt Emmissionsprognose belegen definitiv, dass diese Prognose im Umweltbericht falsch ist. Das wird mir auch von mehreren Experten bestätigt, die sich hauptamtlich mit Emissionsprognosen befassen.

Hier der Text zu meinem Einspruch :  Widerspruch_Petition 10_15

Sollte der Einspruch erneut abgelehnt werden, bleibt nur noch der Gang zum Verwaltungsgericht. Eventuell ist auch eine Beschwerde bei der EU-Kommission denkbar, diese Möglichkeit werde ich noch prüfen.

Stand 8.10.2015

Die Petition war letzte Woche im Landtag zur Entscheidung. Das Ergebnis hat mir das Petitionsbüro jetzt in schriftlicher Form mitgeteilt : Die Petition ist abgelehnt

Den Wortlaut des Schreibens stelle ich hier zur Verfügung  Petition_Entscheidung

Das ist bitter, aber nach meinen Erfahrungen mit der Ministerialbürokratie war es fast zu erwarten. Zur Zeit prüfe ich die Antworten. Ein erster Eindruck : stellenweise sehr oberflächliche Aussagen, teilweise auch falsch. Den zentralen Punkt meiner Petition -Kleinklima/Lufthygenie/Emissionsprognose –  hat man weder verstanden noch in seiner Tragweite begriffen. Der Punkt wurde in 2-3 Sätzen abgehandelt. Ich bin mir noch nicht schlüssig, ob dieser Antwort das Prädikat Dummheit oder Frechheit zu zu ordnen ist. Zu den CEF- Massnahmen haben sie sehr ausführlich Stellung bezogen. Trotz aller Risiken akzeptieren sie die vorgesehene Umsetzungsaktion für die Dicke Trespe. Gleichzeitig wird aber festgestellt, das die vorhandenen Bestände im Hagen so lange zu erhalten sind, bis die Umsetzung der Dicken Trespe bestätigt werden kann.  Da die jetzigen Trespen-Standorte teilweise mit Baumassnahmen kollidieren, sind diese Baumassnahmen entsprechend zu ändern. Im übrigen sollen auch diese Bestände einem Monitoring unterworfen werden.  Wenn dieses Monitoring aber so verläuft wie dieses Jahr in Reusten auf den Ausgleichsflächen, schwant mir nichts Gutes. Das Monitoring in Reusten war ein einziger Fehlschlag, der Monitoring-Bericht liegt immer noch nicht vor. Ich werde diesbezüglich im Gemeinderat noch mal Nachfragen.

Ebenso wurde eine von mir beanstandete Formulierung der Gemeinde in ihrer Abwägung  gerügt : “ Die wortgetreue Anwendung des Gesetzes wäre unverhältnismäßig.“ . Die Frage der Verhältnismäßigkeit stellt sich bei artenschutzrechtlichen Belangen nicht. Die Vorschriften sind hier einzuhalten (sie unterliegen nicht der Abwägung der Gemeinde).

Zu meiner Petition hatte ich ja noch kurzfristig einen Nachtrag geschrieben, der aber in die aktuelle Bearbeitung der Petition nicht mehr eingeflossen ist. Ich habe an dem Thema weiter recherchiert. Nach dem ich in Erfahrung bringen konnte, mit welchem Prognose-Modell die Emissionsprognose erstellt wurde, habe ich u.a. auch mit dem Entwickler-Büro dieses Programms gesprochen.

Deren Aussage war eindeutig : Für so ein komplexes Umfeld wie im Hagen ist das Programm nicht gedacht, das Programm kann dort nicht eingesetzt werden. Das ist in den Ausschlußkriterien des Programmes auch so beschrieben.  Für die Situation im Hagen sind deutlich komplexere Modelle erforderlich, die ein entsprechendes Wissen beim Anwender vorausetzen. Das ein Landschaftsplaner dieses Spezialwissen mitbringt, darf bezweifelt werden. Im von der LUBW herausgegebenen „Leitfaden Modellierung verkehrsbedingter Emissionen“ wird für die Auswahl von Prognosemodellen die gleiche Ansicht vertreten.

Die Emissionsprognose ist somit definitiv falsch.

Ich werde deshalb deshalb den Petitionsausschuß erneut anschreiben, diese Fakten zu prüfen und neu zu bewerten. Weitere Einzelheiten zu dem Petitionsbescheid werde ich in den nächsten Tagen hier noch veröffentlichen.

Stand 29.9.2015

Langsam bewegt sich wieder etwas. Aufgrund einer Anfrage zum Stand des Petitionsverfahrens habe ich mich mit dem Petitionsbüro in Verbindung gesetzt. Die Petition wurde im Ausschuß behandelt, im nächsten Schritt wird der Vorgang im Landtag vorgestellt und verabschiedet. Ob das schon in der nächsten Plenarsitzung am 1.10.15 passiert, ist noch nicht klar. Unabhängig von dieser Entwicklung wollte ich noch einen Nachtrag zu meiner Petition verfassen. Auslöser ist die aktuelle Diskussion um die manipulierten Abgaswerte bei VW. In diesem Zusammenhang habe ich mich nochmal mit der ohnehin falschen Emissionsprognose des Umweltplaners befasst (falsches Prognose-Modell, unzulässige Klimadaten). Welche Schadstoffkonzentrationen wurden  für die Emissionsprognose verwendet ?

Im Gutachten wird als Referenzstation die LUBW-Meßstation Gärtringen, Göthestr., aufgeführt. Als ich mir dies Station jetzt näher angesehen habe, hat es mich beinahe umgehauen. Ich vermutete die Meßstation an einer Hauptverkehrsstrasse. Aber weit gefehlt : die Station liegt in einem parkähnlichen Gelände mit hohen Bäumen und viel Grünland, weit und breit kein Autoverkehr, der Bereich kann nur von Fußgängern betreten werden (Spielplatz Kayher Täle). Dass hier nur geringste Schadstoff- konzentrationen gefunden werden, liegt auf der Hand. Wenn dann aber mit diesen Werten die Emissionsprognose für ein Gewerbegebiet mit erhöhten Verkehrsaufkommen erstellt wird, dann kann da ja nur noch heiße Luft hinten raus kommen. Der Planer könnte natürlich auch einen Mittelwert aus den auf dem Prüfstand der Hersteller ermittelten Abgaswerten erzeugen und damit rechnen.  Mittlerweile ist es aber unstrittig , dass die im realen Fahrbetrieb ermittelten Werte bis zu 10x höher liegen. Und die Diskussion, ob weitere Hersteller bei den Abgaswerten manipuliert haben, ist ja auch noch nicht beendet.D.h. das auch mit diesen Werten ein eine viel zu geringe Konzentration angesetzt wird.

Ich habe diese Überlegungen dem LRA Tübingen dargelegt, dass mit dieser Emissionsprognose etwas ganz offensichtlich falsch läuft. Das LRA sieht aber keinen Handlungsbedarf, sie prüfen nur die plausible Vorgehenweise der Gemeinde. Es erfolgt keine inhaltliche Prüfung. Für mich stellt sich dann schon die Frage, wer ist eigentlich zuständig, wenn in einer solchen Planung etwas komplett aus dem Ruder läuft. Ich hätte erwartet, dass bei diesen Ungereimtheiten die Aufsichtsbehörde das Thema Emissionsprognose kritisch zu hinterfragt und mit kompetenten Gutachtern neu bewertet.

Wenn ich die Werte als falsch betrachte, bliebe mir ja immer noch der Rechtsweg als letzte Option, so das LRA. Den Nachtrag zur Petition habe ich heute verfasst und an das Petitionsbüro des Landtages geschickt. Ob der Nachtrag noch in die aktuelle Debatte mit einfließt oder wie man damit umgeht, wird mir noch mitgeteilt. Den Text gebe ich hier im Wortlaut wieder,

ebenso stelle ich ihn als PDF_Download bereit. Nachtrag 09_15

Weiter unten noch ein paar Bilder zu der Idylle an der Meßstation in Gärtringen. ============================================================================= Hier der Text: “ Nachtrag zur Petition15/04948, Bebaungsplanverfahren in 72119 Ammerbuch Sehr geehrte Damen und Herren Auf Grund der aktuellen Diskussion über die manipulierten Abgaswerte bei VW möchte ich noch einige Aspekte zu meiner Petition nachtragen. Im Umweltbericht des Bebauungsplanes wird eine Emissionsprognose zu den zu erwartenden Belastungen durch den Mehrverkehr veröffentlicht. Durch die VW-Diskussion stellt sich jetzt die Frage, welche Emissionswerte sind in diese Prognose eingeflossen. In der Emissionsprognose wird die LUBW-Meßstation in Gärtringen, Göthestr. , als Referenzwert benannt. Dass diese Station wegen der nicht vergleichbaren Klimadaten mit den speziellenBedingungen in Altingen nicht zulässig ist, habe ich schon mehrfach aufgezeigt. Bisher bin ich davon ausgegangen, das solche Meßstationen an Verkehrsbrennpunkten aufgestellt sind. Diese Station liegt jedoch in einem parkähnlichen Gelände mit hohen Baumbestand und viel Grünfläche, PKW-Verkehr ist dort nicht zulässig und auch nicht möglich, es gibt dort nur Fußgängerverkehr. Damit dürfte dort nur eine geringe Belastung mit Schadstoffen vorliegen. Wenn auf Basis dieser Werte eine Emissionsprognose für Altingen erstellt wird, dann kann da kein auch nur halbwegs realer Wert als Ergebnis herauskommen. Zumal ja auch das falsche Prognose- und Klimamodell angewandt wurde. Falls für die Prognose aber ein Mittelwert der Abgaswerte nach den Angaben der Automobilproduzenten einfliesst, wird die Berechnung nicht realistischer. Mittlerweile dürfte es unstrittig sein, das Prüfstandswerte mit den realen Abgaswerten im Fahrbetrieb nichts zu tun haben (deshalb Bestrebungen von Verkehrsminister Hermann, realistische Prüfvorschriften umzusetzen). Bei den Abweichungen kann man offensichtlich von bis zu 10-fach höheren Werten ausgehen. Und sollte sich herausstellen, dass weitere Hersteller Abgaswerte manipuliert haben, dürfte der Wert eher noch höher ausfallen. An dieser Stelle verweise ich noch auf einen Artikel in der Stuttgarter Zeitung vom 25.9.15 (Brüssel läßt Berlin bei Luftreinhaltung durchfallen). In einem Brief der EU-Kommision an die Bundesregierung wird bezweifelt , dass in 23 belasteten Regionen die Schadstoffgrenzwerte bis 2020 unterschritten werden. Zu den betroffenen Regionen zählt auch der Regierungsbezirk Tübingen. Nach meiner Einschätzung dürfte man sich dabei auf die Meßwertüberschreitungen bei den Stationen Tübingen-Unterjesingen, Tübingen, Reutlingen und Ulm beziehen. Meine Befürchtung ist, das sich diese Situation bei Umsetzung der vorliegenden Planung in den nächsten Jahren in Altingen ebenso einstellen wird. Trotz dieser offensichtlichen Fehler bei der Emissionsprognose sieht das LRA Tübingen aktuell keinen Handlungsbedarf. Mir wurde erläutert, dass mir letztlich nur noch der Klageweg als Option bleibt. Diese Sichtweise ist für mich nicht nachvollziehbar. Damit wird leichtfertig die Chance vergeben, präventiv tätig zu werden. Kommt diese Planung zur Ausführung, ist die weitere Entwicklung nicht mehr umkehrbar.

PS : Umsetzung der geplanten CEF-Maßnahmen

Die Umsetzung der detailliert beschriebenen Maßnahmen wurde in die Wege geleitet. Die Ausführung war jedoch so unprofessionell, das für dieses Jahr ein kompletter Fehlschlag für die Maßnahmen festzustellen ist. Ursache ist u.a. das mangelhafte Monitoring. Soviel zur Kompetenz und Ernsthaftigkeit der beteiligten Akteure. ====================================================================== Bilder aus der näheren Umgebung der Meßstation in Gärtringen, Göthestrasse.

Stand 10.7.2015 In der Fragestunde des Gemeinderates hatte ich nach dem Stand des Monitoring-Berichtes der CEF-Maßnahmen für die Hagenerweiterung gefragt. Es war natürlich niemand auskunftfähig, aber mittlerweile habe ich die Antwort erhalten, dass nicht vor Ende August mit dem Bericht  zu rechnen ist. Wie schon angesprochen habe ich von April bis Juni mit Unterstützung verschiedener Naturschutzverbände/Gruppen selbst ein Monitoring zur Feldlerche durchgeführt. Das Monitoring erfolgte nach den Regeln, wie sie im Handbuch „Methodenstandards für die Erfassung der Brutvögel in Deutschland“ vorgegeben werden. Die Maßnahmen waren im Umweltbericht ausführlich beschrieben und auch im Plan dargestellt. Bei meinen Rundgängen habe ich folgendes festgestellt :

1. Von den 12 vorgesehenen Feldlerchenfenstern wurden 6 auf den Äckern identifiziert, lt. Plan soll ein weiteres Fenster am Ende eines landwirtschaftlichen Feldweges (??) liegen. Erkennbar war dort jedoch nichts, außer dass hier ein Traktor diesen Bereich als Wendefläche genutzt hat.  Alles Fenster sind deutlich unter 20 m², und damit viel zu klein.

2. Es wurde nur 1 Fenster im Wintergetreide angelegt, alle anderen Fenster liegen im Sommergetreide und sind damit wertlos.

Ausgewiesene Flächen für Lerchenfenster/geplante Fensteranzahl und gefundene Lerchenfenster

Fazit :

1. Die Umsetzung der CEF-Maßnahmen in 2015 erfolgte unsachgemäß und fehlerhaft. Ein Erfolg dieser Maßnahmen ist nicht zu erwarten.

2. Es gibt ganz offensichtlich kein funktionierendes Monitoring, ein frühzeitig korrigierender Eingriff wäre sicherlich möglich gewesen. Die Voraussetzungen für das Inkrafttreten des BPL sind damit vorläufig nicht erfüllt.

Ich habe das LRA Tübingen zu diesem Sachverhalt angeschrieben und bin gespannt, was sie antworten werden. Und das interessiert auch die Naturschutzverbände. Wie es mit der „Dicken Trespe“ weitergeht werde ich dann hier auch zeitnah berichten.

Stand 16.6.2015

In der gestrigen Gemeinderatsitzung wurde der Bebauungsplan wie erwartet ohne Gegenstimmen endgültig beschlossen. Die Einwendungen wurden zurückgewiesen. Durch die von mir eingereichte Landtagspetition ruht vorläufig der Prozeß , bis vom Petitionsausschuß eine Antwort kommt. Die Antworten der Gemeinde auf unsere Einwendungen sowie der anderen beteiligten Stellen (TÖB), stelle ich hier wieder als Download bereit (Information für die  Unterschriftenteilnehmer) Stellungnahme Bürger   Anlage_6_-_Stellungnahme_Untersschriftenliste_BueRGER_fuer_Bp

Stellungnahme TÖB  Anlage_5_-_Stellungnahme_BEHOeRDENBETEILIGUNG_fuer_Bplan_Hage

Die kompletten Unterlagen sind wie üblich auf der Hompage der Gemeinde im Ratsinformationssystem hinterlegt. Mein Einwand bzgl. des Entwässerungsnachweis hat leider nicht gegriffen. Diese Vorschrift , die da angewandt werden sollte, gilt nur für Einrichtungen des Bundes. Warum hier mit zweierlei Maß gemessen wird, ist für mich nicht nachvollziehbar. Dem Wasser wird es vermutlich egal sein, ob es um eine Einrichtung des Bundes oder einer Gemeinde handelt. Die Forderung nach einer Schnittdarstellung des Grünstreifens mit der Dicken Trespe wurde ebenfalls abgelehnt. Wie da eine sinnvolle Anordnung aller Pflanzen und Entwässerungsmulden dargestellt werden soll, würde mich sehr interessieren.  Vermutlich hoffen sie, dass, wenn die Bauarbeiten erst mal laufen, sich niemand mehr um die Ausführung kümmern wird. Aber da werden sie sich täuschen. Die CEF-Maßnahmen für die Feldlerche und die Dicke Trespe werden ja in Reusten in der Nähe des kleinen Biotops (Vorderer See) umgesetzt. Ich beobachte die Vorgänge, unterstützt werde ich von einem Mitglied des NABU sowie vom Vogelschutzzentrum Mössingen. Was jetzt schon feststeht : Die Maßnahmen sind auf dem Papier gut beschrieben, die Umsetzung bzgl. der Feldlerche vor Ort ist mangelhaft und somit unwirksam. Die meisten Feldlerchenfenster sind falsch angeordnet (in der Sommersaat), von der Göße nicht ausreichend und in zu geringer Anzahl. Obwohl diese Punkte im Umweltbericht klar beschrieben und kartiert sind, werden sie nicht umgesetzt. Und sie werden ganz offensichtlich nicht kontrolliert !

Sobald meine Auswertung fertig ist, werde ich sie hier veröffentlichen (ca. 3 Wochen).

Stand 26.5.2015

Zwischenzeitlich hat sich etwas bewegt : Die BM Fr. Halm hatte mich Anfang Mai zu einem Gespräch eingeladen. Aus jeder Gruppierung des Gemeinderates war noch ein Vertreter dabei, lediglich die CDU fehlte. Offensichtlich ging es im Gespräch darum , ob es einen Kompromis zwischen meinen Vorstellungen und der Linie der Verwaltung/Gemeinderat geben könnte. Auslöser dürfte die eingereichte Landtagspetition sein. Vermutlich befürchtet man einen zeitlichen Verzug bei der Umsetzung der Planung. Solange die Petition bearbeitet wird, kann die Gemeinde keine Fakten schaffen (z.B. das Gelände erschließen). Das Gespräch selbst fand in einer konstruktiven und sachlichen Atmosphäre statt. Ich fand es positiv, dass das Gespräch überhaupt stattfindet, wobei es vom Zeitpunkt natürlich viel zu spät war. Da wollte auch Fr. Halm nicht widersprechen. Beim jetzigen Verfahrensstand der Planung wird bei realistischer Betrachtungsweise keine Änderung über den Gemeinderat mehr erfolgen. Dazu müßte ja der Plan zurück in den Gemeinderat und erneut behandelt werden. Aber allein schon wegen des möglichen Zeitverzuges werden sich dafür keine Befürworter finden lassen. In der Diskussion erläuterte ich meine Position, insbesondere zu den Punkten kleinklimatische Situation, falsche Emissionsprognose, Verkehrsanbindung und Lärm. Dabei gab es immer wieder Aha-Effekte bei den Gemeindevertretern, wenn man in die Detaildiskussion ging.  Aber letzlich ändern sie ihre Position nicht. Exemplarisch wurde dies an einem kleinen Detail deutlich : Es war niemanden bewußt, das die Bauvorschriften Gebäudelängen von mehr als 50 m ausdrücklich zulassen. Die Gemeinderäte waren sich prinzipiell einig, dass man das so eigentlich nicht wollte. Sie sind immer von kleineren Gebäuden ausgegangen. Das jetzt Hallen wie in Gültstein möglich sind , wollte man eigentlich nicht. Aber die Satzung ist verabschiedet und damit erst mal gültig. Eine Änderung im Gemeinderat halte ich für unwahrscheinlich (siehe Erläuterung oben). Gegenüber Fr. Halm habe ich meine Kernforderungen nochmals formuliert :

  • Reduzierung des Gewerbegebietes auf die Hälfte
  • Sofortiger Ausbau der K 6917 vom Bahnübergang bis zur Kreisgrenze, unabhängig von der weiteren Entwicklung/Umsetzung des B 28-Anschlusses durch den Kreis Böblingen.
  • Geschwindigkeitsreduzierung in der Ortsdurchfahrt von Altingen.

Für die Verkehrsthemen zeigte sie sich recht aufgeschlossen, wobei sie den Ortschaftsrat in Altingen in der Pflicht sieht. Ich werde das Thema dort erneut ansprechen. Es wurde dann noch die weitere Gewerbeentwicklung über den Hagen hinaus angesprochen.

Aus meiner Sicht muß Ammerbuch Betriebe/Freiberufler ansiedeln, die hochwertige Arbeitsplätze zur Verfügung stellen. Es macht keinen Sinn (wie es jetzt in Pfäffingen passiert) , weitere Märkte anzusiedeln, die hauptsächlich 400 €-Jobs für Frauen anbieten werden. Auch aus Sicht des „Regionalen Märktekonzeptes“ macht diese Ansiedlung keinen Sinn. Auf dem Gelände hätte man geeignetere Betriebe ansiedeln können, in unmittelbarer Nähe befindet sich eine Kindertagesstätte. Für junge Familien böte sich die Chance, Beruf-Familie-Kinder einigermaßen unter einen Hut zu bekommen.Sowohl für Firmen als auch für Familien wäre das ein Anreiz, sich in Ammerbuch anzusiedeln.

Angesprochen wurde noch das Thema „Interkommunale Gewerbegebiete“. Statt sich gegenseitig Konkurrenz zu machen und Betriebe mit zusätzlichen Vergünstigungen zu ködern, können Gemeinden gemeinsam nach der besten Lösung suchen und Kosten und Risiken auf mehrere Schultern verteilen. Aber das ist für Ammerbuch erst mal kein Thema.

Stand 25.3.2015

Die eingereichtePetition wurde vom Petitionsausschuß angenommen, eine schriftliche Rückmeldung habe ich erhalten. Auf das weitere Prozedere bin ich gespannt. Mit mehreren Naturschutzverbänden bin ich weiterhin im Gespräch, inwieweit eine Verbandsklage möglich ist.

Stand 22.3.2015

Am 19.3.15 habe ich die Sttellungnahme zum Bebaungsplan bei der Gemeinde eingereicht. Wie haben wiederum 153 Unterschriften für unsere Einwendungen trotz verkürzter Einspruchsfrist erhalten. Dafür allen Unterzeichnern herzlichen Dank. Ich war ja in den letzten Monaten wegen der Unterschriftenaktion mehrfach in Altingen unterwegs. Aber soviel an Frust bei den Bürgern wie diesmal, hatte ich bisher nicht erlebt.  Tenor : „Glauben Sie, dass man da noch was machen kann ? Das haben die doch alles längst abgesprochen, das sieht man doch bei der Schule, wie so was geht. Bei uns in Altingen bleibt der Kruscht, gebaut wird in Entringen“. Der massive Frust wegen der Vorgehensweise um die Schule in Ammerbuch ist nachvollziehbar, dieser Vorgang – wie ein Bürgerbegehren ausgehebelt wird – dürfte in Baden Württemberg vermutlich einmalig sein. Eine Reihe von Bürgern hat sich innerlich von der Gemeinde verabschiedet : “ Die sollen doch machen was sie wollen, mich interessiert das nicht mehr“. Diese Entwicklung wird Ammerbuch nicht gut tun. Es ist deshalb umso wichtiger, das sich Bürger zu den Vorhaben der Verwaltung äußern. Die Verwaltung muß begreifen, dass sie nicht nach Belieben schalten und walten kann. Schweigen heißt Zustimmung. Hier noch der Download der letzten Stellungnahme zum Bebaungsplan  Einspruch 19_3_15

Die Petition zum Bebauungsplan-Verfahren habe ich beim Petitionsausschuß des Landtages Baden Württemberg eingereicht. Ich bin gespannt, wie es da weitergeht. Sobald sich etwas tut, werde ich hier berichten.

Stand 2.3.2015

Von der Gemeinde bin ich offiziell über die Beschlüsse im Gemeinderat zu unseren Einwendungen informiert worden. Inhaltlich entspricht es den Unterlagen, die am 24.2.15 zum Download bereitgestellt wurden. Die Unterlagen zum Bebauungsplan werden wegen einiger Einwendungen erneut öffentlich ausgelegt, bis zum 19.3.15 sind Einsprüche gegen die geänderten Punkte möglich. Erfolgen keine weiteren Einsprüche, kann die BPL-Satzung in Kraft treten. Für einen Einspruch relevant ist noch das Thema Niederschlagswasserbeseitigung.  Hier suche ich noch einen Experten aus dem Bereich Tiefbau/Kanalisation/Abwasser, der sich mit Entwässerungsnachweisen und den damit verbundenen Vorschriften auskennt und diese interpretieren kann. Das Hochwasserrisiko an Ammer bzw. Ammerkanal ist m.E. noch nicht ausreichend untersucht. Die wegen des Petitionsauschuß angesprochenen Landtagsabgeordneten haben mir für das weitere Prozedere Unterstützung zugesagt. Das wird dann die nächste Aktion.

Stand 24.2.2015

Gestern hat der Gemeinderat das Thema Hagen erneut beraten. Wie zu erwarten war, hat die Verwaltung unsere Einwendungen zurückgewiesen. Von Seiten der Gemeinderäte wurden auch keine weiteren Fragen gestellt. Man will das Thema vom Tisch haben. Zum Thema Niederschlagswasser hat aber auch das LRA Tübingen eine Stellungnahme abgegeben, die neben weiteren Änderungen dazu führt, daß der Bebauungsplan nochmal überarbetet wird und erneut öffentlich ausgelegt werden muß. Um diese erneute Verzögerung so kurz wie möglich zu halten, wurde beschlossen, auf dieser Basis auch die Satzung vorläufig zu verabschieden. D.h. wenn keine weiteren Einwendungen erfolgen, erlangt der Bebauungsplan nach 4 Wochen seine Gültigkeit. Ich prüfe noch, ob es bei den Änderungen noch Ansatzpunkte für einen Einspruch gibt, aber da bin ich eher skeptisch. Was für Handlungsoptionen bleiben ? 1. Gerichtliche Klärung. Hier bin ich mit dem LNV BW im Gespräch, ob hier eine Verbandsklage möglich ist.

Obwohl ich das Prozeßkostenrisiko in diesem Fall als eher gering einschätze, bleibt es ein Risiko (Recht haben und Recht bekommen sind ja bekanntermaßen 2 Paar Stiefel). Wenn so eine Klage abgewiesen wird, kommen schnell einige 1000 € an Gerichts- und Anwaltskosten zusammen. Und da kommen dann auch die Naturschutzverbände an ihre Belastungsgrenze. Falls der LNV sich aus juristischer Sicht eine Klage vorstellen könnte, würde ich mich mit einem Spendenaufruf an Sie wenden. 2. Petitionsausschuß des Landtages. Hier bin ich mit Landtagsabgeordneten im Gespräch, um mich über das notwendige Prozedere zu informieren. Mein Schreiben an die Kommunalaufsicht und das RP wegen der Unterschiedlichen Aussagen der RP-Referate 55 & 56 wurde nichtssagend beantwortet. Der Kern meiner Anfrage, warum ein fachliches Thema ein Jurist und nicht die Fachpraktikern bearbeiten, wird nicht beantwortet. Hier werde ich nochmal nachfassen. Hier noch der Download zu den Antworten der Verwaltung auf die Einwendungen der Bürger bzw. der Behörden.

Abwägung Bürger       Bürger 120302738342_Anlage_6_-_

Abwägung Behörden  TÖB 120302738342_Anlage_5_-_

Stand 31.1.2015

Wie haben 158 Unterschriften für unsere Einwendungen trotz verkürzter Einspruchsfrist erhalten. Dafür allen Unterzeichnern meinen herzlichsten Dank. Hier ist die überarbeitete Version der eingereichten Einwendungen  Einwendungen final

Zu Pkt. 1 Rückhaltung von Niederschlagswasser‘ habe ich nach Gesprächen mit mit Anwohnern im Bereich des Ammerkanals einige Änderungen sowie mehrere Bilder eingefügt. Es dürfte den wenigsten bekannt sein, das Niederschlagswasser aus dem heutigen Bereich vom Hagendazu führen kann, das der Wasserabfluß der Ammer Richtung Reusten gestört wird. Es bildet sich in der Ammerein Rückstau Richtung Gültstein, der schnell das Wehr und damit den Ammerkanal erreicht. Bei Starkregen kommt sehr viel Wasser aus dem südlichen Teil des Herrenberger Beckens , Industriegebiet Gültstein, Kläranlage und Autobahnentwässerung Der kritische Pegel für für den ammerkanal wird schnell erreicht. Mit der Erweiterung Hagen wird die heute schon problematische Situation massiv verschärft. 2007 hatten wir die letzte größere Überschwemmung. Neben überfluteten Wiesen sind auch etliche Keller am Ammerkanal vollgelaufen. Die Gemeinde macht es sich einfach. Sie hat vor kurzem einen Brief an die vom Hochwasser gefährdeten Haushalte geschickt und zu privater Vorsorge für den Ernstfall aufgerufen.Das ist natürlich die einfachste Lösung für die Gemeinde. Sinnvoller wäre es, wenn man an die Urschen ran gehen würde. Aber das ist sicherlich aus Sicht der Gemeinde nicht erforderlich.

Stand 14.1.2015

Zwischenzeitlich habe ich mich in dieser Angelegenheit an die Landtagsabgeordneten Fr. Haller-Haid und H. Lede Abal (beide Wahlkreis Tübingen), gewandt.  Mich interessiert, wie sie die Situation in Altingen aus der landespolitischen Sicht (Reduzierung Flächenverbrauch, mehr Bürgerbeteiligung) einschätzen. Auf die Antworten bin ich gespannt. Wie angekündigt, stelle ich hier meinen vorläufigen Einspruch zum ausliegenden Bebauungsplan als PDF-Datei und txt-Datei zum Download bereit . Einspruch war nur noch zu 2 Punkten möglich : Rückhaltung von Niederschlagswasser, CEF-Maßnahmen Dicke Trespe. Zu der fehlerhaften Emissionsprognose und dem Verkehrskonzept sind auf diesem Weg keine Einwendungen mehr möglich. Die CEF-Maßnahmen sind eine komplizierte Angelegenheit. Nach meiner Einschätzung verstößt die Gemeinde gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Aber „Recht haben“ und „Recht bekommen“ sind ja bekanntlich 2 Paar Stiefel. Ich bin noch mit dem Landesnaturschutzverband im Gespräch, wie man mit diesem Punkt weitermachen kann.

PDF            Einwendungen_2015_Version 1 TXT            Einwendungen_2015_Version 1 TXT

Wenn sich der Text noch ändert, werde ich diese Fassungen hier ebenfalls veröffentlichen. Sie können den Text frei verwenden oder sich meiner Unterschriftenliste anschließen  Unterschriftenliste_neu

Sie, Ihre Familienmitglieder, Nachbarn oder Freunde können auf der Liste unterschreiben, die Liste können Sie an mich zurückschicken/mailen (herbert.gaul@t-online.de). Je mehr Unterschriften, um so besser. Ich halte es für wichtig, das wir Altinger Flagge zeigen. Die Verwaltung muß spüren, dass sie nicht nach belieben schalten und walten kann.

Stand 10.1.2015

Hier sind die Unterlagen, die ab 15.1.2015 öffentlich im Rathaus zur Einsicht ausliegen werden.  Ab dann stehen sie auch über das Ratsinformationssystem zum Download bereit.

1. Umweltbericht Teil 1    Umweltbericht Teil 1 2015

2. Umweltbericht Teil 2    Umweltbericht Teil 2 2015

3. Textteil BPlan Hagen 3&4    TEXT Bplan Hagen 3u4 für GR8_12_2014

4.  Stellungnahme/Abwägung Behörden  Stellungnahme u Abwägung BEHÖRDEN

5.  Zeichnerischer Teil   r_bbp_500_2014-11-26-neu

6.  Begründung BPlan Hagen 3&4   BEGRÜNDUNG Bplan Hagen 3u4 für GR8_12_2014

Die Unterlagen zum Verkehrs-bzw. Lärmgutachten sind unverändert und können weiter unten (Stand 10.12.2014) eingesehen werden. Die öffentliche Auslegung läuft 2 Wochen vom 15.1.-29.1.2015. Einwendungen können nur gegen die geänderten Passagen erhoben werden. In den Unterlagen sind diese Passagen grau hinterlegt. Ich werde voraussichtlich bis Mitte nächster Woche meine vorläufige Stellungnahme hier veröffentlichen.

Stand 7.1.2015

Die geplante Vorgehensweise für die vorgegezogene Ausgleichsmassnahme der Dicken Trespe (Beitrag vom 10.12.2014) ist rechtlich nicht haltbar. Das wird auch vom Landes-Naturschutz-Verband (LNV) so gesehen. Ich habe deshalb die Kommunalaufsicht LRA Tü angeschrieben mit der Bitte um Prüfung dieses Vorganges, da m. E. ein Verstoß gegen das Bundes-Naturschutzgesetz vorliegt. Der Gemeinde ist die Durchführung von Baumassnahmen solange zu untersagen, bis ein wissenschaftlicher Nachweis über die erfolgreiche Umsiedlung der Dicken Trespe vorliegt (Forderung des RP Tübingen). Auf die Antwort bin ich gespannt. Die nächsten Schritte im Verfahrensablauf stehen fest. Die geänderten Planunterlagen werden vom 15.1 – 29.1.2015 im Rathaus Entringen öffentlich ausgelegt werden. Einwendungen können nur gegen die gegenüber der letzten Auslegung geänderten Passagen erhoben werden. Ich werde die Unterlagen hier so bald als möglich zur Verfügung stellen, ebenso meine Einwendungen. Auf Grund der verkürzten Auslegedauer der Unterlagen werde ich voraussichtlich keine große Unterschriftenaktion durchführen können. Wenn Sie mich unterstützen wollen, melden Sie sich bei mir per Mail oder telefonisch (07032-977937).

Stand 10.12.2014

Der Gemeinderat hat das Thema Bebauungsplan Hagen doch noch am 8.12.14 in seiner Sitzung behandelt. Aus Gesprächen mit Gemeinderäten im Vorfeld war mir klar, das der Punkt ohne große Diskussion durchgewinkt wird. So geschah es auch. Ich hatte in der Fragestunde zuvor noch versucht, einige Aspekte anzusprechen, aber da es nur eine Fragestunde ist, wurde mir dann schnell das Wort entzogen. Beschlossen wurde, dass der überarbeitete BPL Hagen erneut öffentlich ausgelegt wird, Einwendungen sind nur gegen die geänderten Teile möglich. Die Auslegedauer wird auf 2 Wochen verkürzt. Die GAL versuchte dann noch die Auslegungsfrist wieder auf die üblicherweise 4 Wochen-Dauer zu ändern, aber der Antrag wurde vom restlichen Gemeinderat abgelehnt. Das Thema soll offensichtlich so schnell wie möglich vom Tisch. Weiter wurde beschlossen, das ich als Urheber der Unterschriftenliste von der Gemeinde schriftlich über den Beschluß informiert werde. Die Information der Unterschriftenteilnehmer erfolgt dann durch mich. Im nachfolgenden Link stelle ich deshalb den Beschluß sowie die weiteren Sitzungsunterlagen zur Verfügung,  Sie können die Unterlagen aber auch über das Ratsinformationssystem auf der Gemeinde-Homepage einsehen.

Hier jetzt die Anlage 6  für die Listenunterzeichner : Anlage_6_Stellungnahme_BueRGER_im_Hauptverfahren_z

Hier die weiteren Unterlagen Anlage 5 Stellungnahme Behörden_Bplan_Hagen_III_u Anlage 4_Teil 1 geaenderter_UMWELBERICHT_Bplan_Hagen_III Anlage 4_Teil 2 geaenderter_UMWELBERICHT_Bplan_Hagen_III Anlage

3_Begruendung_fuer_Bplan_Hagen_III_u_IV_fue Anlage

2_Text_Bplan_Hagen_III_u_IV_fuer_GR_0812201

Anlage_1_ZEICHNERISCHER_TEIL_Bplan_Hagen_III_u_IV

Bebauungsplan_Gewerbegebiet__Hagen_III_und_IV__in_Ammerbuch-Altingen__-_Entscheidung_über_die_Stellungnahmen

Im Abwägungsprozeß der Gemeinde wurden die Einwendungen der Bürger ja fast alle zurückgewiesen und können jetzt auch im nächsten Verfahren nicht mehr bemängelt werden. Deutliche Änderungen musten bei unseren Einwendungen zum Pkt. „CEF-Massnahmen Dicke Trespe“ vorgenommen werden. Das ist auch der Grund, warum eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich wird. Die restlichen Änderungen sind eher redaktioneller Art. Was man sich dann zwischen Verwaltung und Landratsamt als weiteres Vorgehen ausgedacht hat, ist schon abenteuerlich.  Es wurde ein mehrstufiges Umsiedlungsszenario beschrieben, das aber nach meiner Einschätzung in sich nicht schlüssig ist und deshalb nicht funktionieren wird. Dies sehen auch die Fachexperten des RP Tübingen so.  Von denen werden seit Jahren Umsiedlungsversuche mit der Dicken Trespe durchgeführt, bisher ohne Erfolg. Da die Planer auch keine neuen Ansätze bzgl. der Umsiedlung aufzeigen, ist für mich nicht klar, worauf die Gemeinde ihre Hoffnung gründet, dass es diesmal funktioniert.  In der weiteren Begründung wird aber klar, was man hier vorhat. Ich zitiere : „Nach dem Wortlaut des Gesetzes (§ 44 … BNatSchGes) müssen CEF-Ausgleichsmaßnahmen vor den baulichen Eingriffen in den Bestand wirksam werden (d.h. bevor der erste Bagger aktiv wird, Anmerkung von mir). Die wortgetreue Anwendung des Gesetzes wäre unverhältnismäßig. Anstatt die Planverwirklichung um 6-7 Jahre aufzuschieben, wird ein Monitoring vereinbart, das … den Erfolg garantiert.“ Abgesehen davon , dass ein Monitoring einen Erfolg nicht garantieren kann (es beobachtet nur) wird hier selbstherrlich ein Bundesgesetz außer Kraft gesetzt. Die Gemeinde will offensichtlich mit ihrer Planungshoheit das Gestzt umschiffen, das ist starker Tobak. Ich bin gespannt, wie das Verwaltungsjuristen bewerten.

Das Argument wegen der zeitlichen Verzögerung ist für mich nicht stichhaltig. Die Gemeinde weiss seit 2009 (Flurbegehung)  von der Problematik. Sie hätte schon damals die jetzt formulierten Aktivitäten veranlassen können, dann hätte man heute konkrete Ergebnisse. Aber die Chance wurde verschlafen und jetzt muß alles ganz schnell gehen, es steht nicht mal mehr die Zeit für eine 4-wöchige Auslegung zur Verfügung. Das ist nicht akzeptabel. Gegen diesen Punkt kann ich in dem anstehenden Offenlegungsverfahren Einwendungen erheben, wegen der anderen Punkte prüfe ich gerade, welche Widerspruchsmöglichkeiten außerhalb des jetzigen Verfahrenssonst noch bestehen.

Verkehrskonzept : Noch eine Anmerkung zu dem Thema Verkehrskonzept. In der Antwort der Gemeinde spricht man plötzlich von einem Verkehrskonzept Altingen, das mit diesem Verfahren nichts zu tun hat und das seperat im Gemeinderat behandelt werden kann. Damit werden die Tatsachen auf den Kopf gestellt : Der Mehrverkehr wird eindeutig durch die Hagenerweiterung ausgelöst, deshalb muß das Thema innerhalb dieser Planung bearbeitet werden. Aber die Stoßrichtung ist klar : Erst mal Fakten schaffen und das Gebiet bebauen, der Verkehr wird sich schon irgendwie zurecht wurschteln. Über die möglichen Auswirkungen habe ich ja schon weiter unten mit Stand vom 30.7.14 und 6.8.14  berichtet. In der GR-Sitzung hatten GAL-Gemeinderäte das Thema auch angesprochen. BM Halm führte aus, dass in der nächsten Woche ein Gespräch zwischen den beteiligten Behörden bzgl. des Direktanschlusses an die B. 28 stattfinden soll. Man darf gespannt sein, insbesondere wie man damit umgeht, dass der Anschluß in einer im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Schutzzone liegt. Änderungen im Flächennutzungsplan waren bei den Diskussionen in der Vergangenheit (z.B. Asylunterkünfte) aus Sicht der Verwaltung ein fast nicht lösbares Problem.

Kleinklima : Auch dieser Punkt wurde ohne große Diskussion abgebügelt. Der Planer hat sich zwar viel Zeit genommen, dem GR sein Vorgehen zu erläutern. Da den GR hier das Detailwissen fehlt (für mich nachvollziehbar, kein Vorwurf an die Gemeinderäte) , wurde dieser Punkt auch nicht weiter hinterfragt. Es ändert nichts an der Feststellung, dass das Prognosemodell in diesem speziellen Fall nicht anwendbar ist . Der Planer sollte sich mit den entsprechenden VDI-Richtlinien vertraut machen oder noch besser Kontakt mit dem Land Thüringen aufnehmen. Dort hat man viel praktische Erfahrungen mit vergleichbaren topografischen Standorten. Ebenso welche Prognose-Modelle sich eignen und wer damit umgehen kann.

Stand 7.8.2014

Die letzten Ergänzungen zu den Einwendungen :

– Pkt. 1 Plausibilität des Gewerbegebietes. Mit dem von den Planern verwendeten Prognosemodel GIFPRO wurde ein Gewerbeflächenbedarf von bis zu 23 ha ermittelt. Mit der gleichen Methode wurde für die 10x größere Stadt Recklinghausen ein Gewerbeflächenbedarf von 24 ha berechnet. Diese Diskrepanz muß mir mal jemand plausibel erklären. Bei der Auswahl der Parameter in diesem Prognosemodel hat man einen hohen Freiheitsgrad, damit kann dann letzlich jeder gewünschte Prognosewert generiert werden. Ein von mir befragtes Planungsbüro für Städtebau mit jahrelanger GIFPRO-Erfahrung bewertete die in Ammerbuch eingesetzten Parameter als sehr optimistisch.  Diese Situation findet sich aber deutschlandweit bei vielen Kommunen, mit denen er zu tun hat. Sein Büro setzt tendenziell eher niedere Werte an, die liegen näher an der Realität und entsprechen auch dem Trend der letzten 10 Jahre.

– Pkt. 6 Ableitung Niederschlagswasser : Ergänzende Bemerkung zum Starkregen vom 28.7.14 mit Überflutung und Sperrung der K 6917 im Bereich Hagen 1&2 .

Hier die geänderten Unterlagen : Einwendungen Hagen 2014 V5 PDF-File

Einwendungen Hagen 2014 V5 txt-File

Ergänzende Unterlagen: Aussicht vom Grafenberg_Heute_Zukunft

Gewerbeflächenstudie RVMO

Stand 6.8.2014

Nachtrag zum Verkehrskonzept: In den letzten Tagen habe ich herausgefunden, wie die Verkehrsflussdiagramme im Bericht zur Verkehrsbelastung zu lesen und zu interpretieren sind. Danach ist die Prognose für die zusätzliche Verkehrsbelastung deutlich höher, wie ich bisher angenommen hatte.  Legt man die Prognosezahlen für das Jahr 2025 zu grunde, ergibt sich für den Planfall 1 (LKW-Verkehr über Gültstein) , dass den Kreuzungsbereich Talstrasse/Bahnübergang nach Kayh bis zu 1000 LKW’s passieren müssen. Das bedeutet, das tagsüber die LKW im Minutentakt in die Kreuzung einfahren. Dazu kommt dann noch der normale PKW-Verkehr. Am Bahnübergang werden die Schranken stündlich 4x geschlossen und unterbrechen damit den Verkehrsfluß. Wie der Verkehr da laufen soll, ist mir schleierhaft, das Verkehrschaos ist vorprogrammiert. Diesen Punkt in den Einwendungen habe ich deshalb entsprechend überarbeitet, der Download steht wie gehabt unten zur Verfügung. Zum besseren Verständnis habe ich hier noch die Übersichtskarte der Verkehrsprognose eingebunden. Die grau unterlegten Texte sind von mir eingefügt worden. Die kleinen roten Balken markieren die jeweiligen Zählstandorte. Stand 4.8.2014

Bei meiner Unterschriftenaktion habe ich mit vielen Altingern dikutieren können.  Durch verschiedene Anregungen habe ich noch eine kleine Änderung zum Pkt. 1 der Einwendungen (Größe des Gewerbegebietes) eingearbeitet. Der aktualisierte Stand kann wie bisher weiter unter angesehen bzw. heruntergeladen werden.

Stand 30.7.2014

Anmerkung zum Verkehrskonzept Schon bei der flüchtigen Durchsicht der Planungsunterlagen fällt auf, dass zur Anbindung an den überörtlichen Verkehr keine Aussagen gemacht werden. Ebenso wird der zusätzliche LKW-Verkehr zur künftigen Erddeponie bewußt ausgeklammert. Die Verkehrserschließung des Gewerbegebietes soll über einen Kreisverkehr erfolgen. Wie der gesamte LKW-Verkehr zu diesem Kreisel kommt, ist nirgendwo beschrieben. Fakt ist, dass Herrenberg den LKW-Verkehr über die heutige Anbindung Mönchberg/Kayh/K 1040 ablehnt. Zudem ist die K 1040 für Schwerlastverkehr nicht ausgelegt. Mehrfach wurde deshalb eine direkte Anbindung von der B. 28 an das Gewerbegebiet öffentlich diskutiert. Die Altinger gehen davon aus, dass mit dem Gewerbegebiet auch dieser Anschluß kommen muß. Ein Blick in die Raumnutzungskarte Region Stuttgart zeigt aber, dass in diesem Bereich südlich der B. 28 zwischenzeitlich ein Grünzug/Grünzäsur ausgewiesen ist. Eine Bebauung ist nicht möglich. Bleibt nur Variante 3 : Auf der B. 28 ins Industriegebiet Gültstein, über die 2 Kreisverkehre zum Abzweig zur K 6918 nach Altingen. In Altingen am extrem gefährlichen Kreuzungsbereich Tal/Böblingerstr./ Bahnübergang dann ins Gewerbegebiet bzw. Deponie abbiegen. Jetzt wird auch klar, warum die Planer bzw. die Verwaltung den zusätzlichen LKW-Verkehr zur Deponie außen vor gelassen haben. Legt man die im Planfeststellungsbeschluß zur Deponie fixierten Zahlen zu Grunde, wird im Bereich dieser Kreuzung/Bahnübergang alle 5-6 min ein Deponie-LKW fahren. Dazu kommt dann noch der zusätzliche LKW-Verkehr für die gesamte Hagenanlieferung. Das Verkehrschaos im Ort ist vorprogrammiert.

Wahrscheinlichste Variante

Stand 21.7.2014

Wie angekündigt stelle ich die Einwendungen (vorläufige Fassung) hier zum Download bereit.  Es gibt 2 Versionen :

pdf-Datei (nur zum Lesen gedacht)  Einwendungen Hagen 2014 V4

Unformatierte txt-Datei, wenn Sie die die Einwendungen weiterbearbeiten möchten und eigene Punkte ergänzen oder Punkte entfernen wollen.

txt-Datei Einwendungen Hagen 2014 V4

Anhang zu den Einwendungen, Blick vom Grafenberg auf die heutige Situation und die künftige Aussicht, Gewerbeflächenstudie des RVMO

Blick vom Grafenberg Heute-Zukunft Gewerbeflächenstudie RVMO

Wenn Sie selber Unterschriften sammeln wollen, können Sier hier einen Vordruck für eine Unterschriftenliste herunterladen.

Unterschriftenliste

Stand 19.7.2014 Die Unterlagen sind gesichtet , daraus ergeben sich die folgenden Haupteinwendungspunkte , die ausführliche Begründung stelle ich hier in den nächsten Tagen  zum Download bereit.

Kurzfassung Haupteinwendungen :

1. Größe und Plausibilität des Gewerbegebietes

2. Bandartige Bebauung zwischen Altingen – Kayh

3. Zerstörung des Landschaftsbildes

4. Verkehrskonzept – Anbindung an B. 28 unklar

5. Lärmprognose – Verkehr zur Deponie nicht betrachtet

6. Verschlechterung des Kleinklimas und der Luftqualität in Altingen –    Immisionsprognose falsch

7. Vorgezogene Ausgleichsmassnahmen fragwürdig und zeitlich so nicht zulässig

8. Verstärktes Hochwasserrisiko durch Rückstau an Ammer wegen Einleitung von Oberflächenwasser aus dem Hagen

Stand 1.7.2014

Es tut sich was ! Das Thema Hagen ist überraschend in der Gemeinderatssitzung am 23.6.14 aufgeschlagen. Den Gemeinderäten wurde der in den letzten 4 Jahren überarbeitete Bebauungsplan vorgestellt. Ein paar Tage vor der Sitzung werden den Gemeinderäten die Unterlagen zugestellt. Die wenigsten von ihnen werden die über 350 Seiten umfassenden Unterlagen in der zur Verfügung stehenden Zeit geprüft haben. Sie werden sich auf die Stellungnahme der Gemeinde verlassen und den Plan so akzeptieren. Für die Planer und die Verwaltung ergibt sich keine neue Bewertung der Situation: der Bebauungsplan entspricht den Zielen des Landesentwicklungsplanes. Eine erste grobe Durchsicht der Unterlagen zeigt keine wirklich neuen Aspekte auf. Verkehrskonzept und das im 1. Plan lapidar abgehandelte Klimathema wurden nachgetragen. Aber selbst als juristischer Laie erkennt man, das die Planung nach wie vor mit der Landesentwicklungsplanung kollidiert :

– Reduzierung desFlächenverbrauchs,

– kein bandartiges Zusammenwachsen von Ortschaften,

– Zerstörung des Landschaftbildes (Schönbuch ist Wald des Jahres 2014).

Die Problematik des speziellen Kleinklimas hat der Planer nach wie vor nicht verstanden. In seiner eindimensionalen Betrachtungsweise begreift er nicht, das es hier nicht um einzelne Emissionsquellen geht sondern um das Zusammenwirken aller Emissionsquellen im komplexen Zusammenspiel mit den negativen Randbedingungen dieses Gebietes. Aber das liegt offensichtlich außerhalb seiner Vorstellungskraft.

Bei der Verkehrsuntersuchung wurde der zusätzliche LKW-Verkehr  zur Erddeponie nicht betrachtet. Die Ausführungen zur direkten Straßenanbindung an die B 28 sind nebulös. Die jetzige Strasse zwischen Kayh und Altingen ist für den künftigen Schwerlastverkehr nicht ausgelegt. Die Kosten für die Strassenanbindung sind in der Kostenübersicht nicht enthalten.

Unbedarft erscheinen auch die Umsiedlungsmassnahmen für die Lerchen bzw. die Dicke Trespe. Die Wirksamkeit von Lerchenfenstern ist unter Experten strittig. Ebenso ist die Umsiedlung der Dicken Trespe nach Information des RP Tübingen in allen Feldversuchen bisher gescheitert.

Ich befürchte weiterhin, das mit der Hagenerweiterung die Wohn- und Lebensqualität in Altingen langfristig geschädigt wird.

Bleibt zu hoffen, das genügend Altinger ihre Bedenken bei der Bürgerinformation am 9.7.14 artikulieren. Bei diesem Termin können Bürger die Verwaltung und die Planer zu dem Vorhaben befragen. Nutzen Sie die Chance, Ihre Bedenken hier vorzutragen.

Denken Sie daran, die Verwaltung verfährt nach dem Motto : Schweigen heißt Zustimmung. Wie geht es jetzt weiter ?

Ich werde die Unterlagen weiter im Detail prüfen und die Ergebnisse auf dieser Seite veröffentlichen. Daraus wird sich dann der Text für die Einsprüche zu diesem Bebaungsplan entwickeln. Den Einspruch werde ich wieder als Download zur verfügung stellen, ebenso eine Sammelliste für Unterstützungsunterschriften. Von der Gemeinde werden die Unterlagen vom 7.7. – 8.8.2014 im Rathaus Entringen (Bauamt) öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Unabhängig davon können Sie die Unterlagen aber auch über die Homepage der Gemeinde im Ratsinformationssystem suchen. Die Suche ist nicht besonders Benutzerfreundlich, deshalb hier der Link zur Suchmaske :

https://www.geocms.com/ris-ammerbuch/?page=12%2C1

In das Suchfeld müssen Sie folgendes eingeben : ‚Bebauungsplan Gewerbegebiet Hagen‘  .  Es werden dann die Dokumente angezeigt. Nach dem Download können Sie die Dokumente lesen. Besonders interessant ist die Anlage 6 ‚Zusammenfassung der Stellungnahmen Öffentlichkeit/Bürger‘. Dort stehen die Antworten zu den bisher vorgetragenen Einwendungen.

Stand Nov. 2013

Es gibt nicht viel Neues zu berichten. Die Überarbeitung des Bebauungplanentwurfes von 2010 ist offensichtlich immer noch nicht abgeschlossen. Bei meiner Anfrage im Gemeinderat im Frühsommer 2013 erklärte Bürgermeister von Ow, dass man die Planung noch bis Ende des Jahres im Gemeinderat vorstellen will. Danach sieht es aber im Augenblick nicht aus. Nach den Turbulenzen in den letzten Monaten in Ammerbuch (Rücktritt Bürgermeister, Bürgerentscheid zur Schulentwicklung …) , gibt es im Augenblick offensichtlich andere Prioritäten (Bürgermeisterwahl im Februar 2014). Bm von Ow ist noch bis März 2014 im Amt, ob er das Thema noch mal aufgreift oder es seinem Nachfolger überlässt, bleibt abzuwarten. Noch eine kleine Geschichte aus einer Gemeinderatssitzung vom Herbst 2012.  Von der Verwaltung wurde die Stellungnahme zum Entwurf des „Regionalplanes Neckar-Alb“ erläutert. Im Zuge der Diskussion wurde von der zuständigen Sachbearbeiterin sinngemäss folgende Äusserung gemacht :

„Ich bin froh, dass unsere Projekte alle genehmigt sind. Müssten wir die Pläne heute nochmal einreichen, würden wir sie nicht genehmigt bekommen.“

Dem ist nichts hinzuzufügen. Mich bestärkt es jedoch in meiner Meinung, dass dieses Vorhaben gestoppt werden muß !!

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